Vaduz (ots) -
Liechtenstein hat am 29. September 2025 die multilaterale Vereinbarung zwischen den zuständigen Behörden über den Austausch von GloBE-Informationen (GIR MCAA) unterzeichnet.
Per 1. Januar 2024 hat Liechtenstein die globale Mindestbesteuerung von grossen Unternehmensgruppen nach dem OECD/G20-Standard eingeführt, indem eine Ergänzungssteuer nach der Income Inclusion Rule (IIR-Ergänzungssteuer) und eine liechtensteinische Ergänzungssteuer (Qualified Domestic Minimum Top-up Tax; QDMTT) umgesetzt wurden.
Der OECD/G20-Standard beinhaltet auch einen automatischen Austausch von GloBE-Informationen zwischen jenen Staaten und Hoheitsgebieten, in denen die Unternehmensgruppe tätig ist. Die abkommensrechtlichen Grundlagen für diesen Informationsaustausch bilden die multilaterale Amtshilfekonvention (MAK), die in Liechtenstein seit dem 1. Januar 2017 anwendbar ist, und die multilaterale Vereinbarung zwischen den zuständigen Behörden über den Austausch von GloBE-Informationen (GIR MCAA).
Das GIR MCAA stellt eine administrative Erleichterung für liechtensteinische Unternehmensgruppen dar, die den GIR in der Folge ausschliesslich in Liechtenstein und nicht zusätzlich in anderen Staaten einreichen müssen. Ein erster Austausch von GloBE-Informationen unter dem GIR MCAA soll 2026 in Bezug auf das Berichtswirtschaftsjahr 2024 stattfinden.
Es ist geplant, dass das GIR MCAA per 1. Januar 2026 in Kraft tritt.
Pressekontakt:
Ministerium für Präsidiales und Finanzen
Eve Beck, Generalsekretärin
T +423 236 74 37
Eve.Beck@regierung.li
Original-Content von: Fürstentum Liechtenstein, übermittelt durch news aktuell
Originalmeldung: https://www.presseportal.ch/de/pm/100000148/100935601
Liechtenstein hat am 29. September 2025 die multilaterale Vereinbarung zwischen den zuständigen Behörden über den Austausch von GloBE-Informationen (GIR MCAA) unterzeichnet.
Per 1. Januar 2024 hat Liechtenstein die globale Mindestbesteuerung von grossen Unternehmensgruppen nach dem OECD/G20-Standard eingeführt, indem eine Ergänzungssteuer nach der Income Inclusion Rule (IIR-Ergänzungssteuer) und eine liechtensteinische Ergänzungssteuer (Qualified Domestic Minimum Top-up Tax; QDMTT) umgesetzt wurden.
Der OECD/G20-Standard beinhaltet auch einen automatischen Austausch von GloBE-Informationen zwischen jenen Staaten und Hoheitsgebieten, in denen die Unternehmensgruppe tätig ist. Die abkommensrechtlichen Grundlagen für diesen Informationsaustausch bilden die multilaterale Amtshilfekonvention (MAK), die in Liechtenstein seit dem 1. Januar 2017 anwendbar ist, und die multilaterale Vereinbarung zwischen den zuständigen Behörden über den Austausch von GloBE-Informationen (GIR MCAA).
Das GIR MCAA stellt eine administrative Erleichterung für liechtensteinische Unternehmensgruppen dar, die den GIR in der Folge ausschliesslich in Liechtenstein und nicht zusätzlich in anderen Staaten einreichen müssen. Ein erster Austausch von GloBE-Informationen unter dem GIR MCAA soll 2026 in Bezug auf das Berichtswirtschaftsjahr 2024 stattfinden.
Es ist geplant, dass das GIR MCAA per 1. Januar 2026 in Kraft tritt.
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