Vaduz (ots) -
Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom Dienstag, 30. September 2025, den Bericht und Antrag betreffend den neuen AIA-Partnerstaat Armenien beschlossen.
Liechtenstein hat den automatischen Informationsaustausch von Finanzkonten (AIA) im Jahr 2016 gegenüber der EU eingeführt. Mit Staaten und Jurisdiktionen ausserhalb der EU setzt Liechtenstein den AIA schrittweise über die Multilaterale Amtshilfekonvention (MAK) und die multilaterale Behördenvereinbarung (Multilateral Competent Authority Agreement; CRS MCAA) um. Unter dem CRS MCAA bedarf es einer ausdrücklichen bilateralen Aktivierung des AIA mit den Partnerstaaten. Mit dem Bericht und Antrag soll nun die bilaterale Aktivierung des AIA mit Armenien beschlossen werden. Es ist geplant, dass der erste Austausch frühestens im September 2027 betreffend die Meldeperiode 2026 stattfindet.
Die Vorlage wird dem Landtag mit dem Antrag zur Beschlussfassung vorgelegt. Im Anschluss daran wird die Regierung die AIA-Verordnung entsprechend den Landtagsbeschlüssen anpassen.
Der Bericht und Antrag kann bei der Regierungskanzlei oder über www.rk.llv.li bezogen werden.
Pressekontakt:
Ministerium für Präsidiales und Finanzen
Eve Beck, Generalsekretärin
T +423 236 74 37
Eve.Beck@regierung.li
Original-Content von: Fürstentum Liechtenstein, übermittelt durch news aktuell
Originalmeldung: https://www.presseportal.ch/de/pm/100000148/100935622
Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom Dienstag, 30. September 2025, den Bericht und Antrag betreffend den neuen AIA-Partnerstaat Armenien beschlossen.
Liechtenstein hat den automatischen Informationsaustausch von Finanzkonten (AIA) im Jahr 2016 gegenüber der EU eingeführt. Mit Staaten und Jurisdiktionen ausserhalb der EU setzt Liechtenstein den AIA schrittweise über die Multilaterale Amtshilfekonvention (MAK) und die multilaterale Behördenvereinbarung (Multilateral Competent Authority Agreement; CRS MCAA) um. Unter dem CRS MCAA bedarf es einer ausdrücklichen bilateralen Aktivierung des AIA mit den Partnerstaaten. Mit dem Bericht und Antrag soll nun die bilaterale Aktivierung des AIA mit Armenien beschlossen werden. Es ist geplant, dass der erste Austausch frühestens im September 2027 betreffend die Meldeperiode 2026 stattfindet.
Die Vorlage wird dem Landtag mit dem Antrag zur Beschlussfassung vorgelegt. Im Anschluss daran wird die Regierung die AIA-Verordnung entsprechend den Landtagsbeschlüssen anpassen.
Der Bericht und Antrag kann bei der Regierungskanzlei oder über www.rk.llv.li bezogen werden.
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