Vaduz (ots) -
Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom Dienstag, 30. September 2025, den Bericht und Antrag an den Landtag zu dem Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen mit Montenegro genehmigt.
Der Ausbau des DBA-Netzes ist einer der zentralen Eckpfeiler der liechtensteinischen Standortpolitik. Durch ein DBA wird die Doppelbesteuerung im grenzüberschreitenden Verkehr vermieden, und allfällige Quellensteuern werden reduziert beziehungsweise abgebaut. Im Weiteren können Verrechnungspreisfragen in einem institutionalisierten Rahmen mit dem Partnerstaat besprochen werden, und die Rechtssicherheit wird beispielsweise durch die Möglichkeit von Verständigungsverfahren beziehungsweise Schiedsverfahren erhöht. Dadurch werden wiederum Investitionen gefördert und Marktzutritte erleichtert.
Gegenstand des DBA ist die Beseitigung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen sowie vom Vermögen und die Verhinderung der Steuerverkürzung und -umgehung. Das Abkommen entspricht dem internationalen Standard der OECD. Zugleich wurde der liechtensteinischen Abkommenspraxis und derjenigen von Montenegro Rechnung getragen. Wie in allen liechtensteinischen DBA wurde der steuerliche Informationsaustausch nach internationalem Standard vereinbart. Zudem wurde mit Montenegro eine Vollstreckungshilfe ab dem Tag vereinbart, an dem Montenegro der EU beitritt.
Mit der Unterzeichnung des DBA mit Montenegro wurde das liechtensteinische DBA-Netz um einen EU-Beitrittskandidaten erweitert und die wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen Liechtenstein und Montenegro gestärkt. Das DBA stellt einen wichtigen Schritt zur Erhöhung der Rechtssicherheit bei grenzüberschreitenden Investitionen dar. Es ist eine Konsequenz der anerkannten langfristigen strategischen Ausrichtung der liechtensteinischen Steuerpolitik. Der Bericht und Antrag kann bei der Regierungskanzlei oder über www.rk.llv.li (Berichte und Anträge) bezogen werden.
Pressekontakt:
Ministerium für Präsidiales und Finanzen
Eve Beck, Generalsekretärin
T +423 236 74 37
Eve.Beck@regierung.li
Original-Content von: Fürstentum Liechtenstein, übermittelt durch news aktuell
Originalmeldung: https://www.presseportal.ch/de/pm/100000148/100935621
Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom Dienstag, 30. September 2025, den Bericht und Antrag an den Landtag zu dem Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen mit Montenegro genehmigt.
Der Ausbau des DBA-Netzes ist einer der zentralen Eckpfeiler der liechtensteinischen Standortpolitik. Durch ein DBA wird die Doppelbesteuerung im grenzüberschreitenden Verkehr vermieden, und allfällige Quellensteuern werden reduziert beziehungsweise abgebaut. Im Weiteren können Verrechnungspreisfragen in einem institutionalisierten Rahmen mit dem Partnerstaat besprochen werden, und die Rechtssicherheit wird beispielsweise durch die Möglichkeit von Verständigungsverfahren beziehungsweise Schiedsverfahren erhöht. Dadurch werden wiederum Investitionen gefördert und Marktzutritte erleichtert.
Gegenstand des DBA ist die Beseitigung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen sowie vom Vermögen und die Verhinderung der Steuerverkürzung und -umgehung. Das Abkommen entspricht dem internationalen Standard der OECD. Zugleich wurde der liechtensteinischen Abkommenspraxis und derjenigen von Montenegro Rechnung getragen. Wie in allen liechtensteinischen DBA wurde der steuerliche Informationsaustausch nach internationalem Standard vereinbart. Zudem wurde mit Montenegro eine Vollstreckungshilfe ab dem Tag vereinbart, an dem Montenegro der EU beitritt.
Mit der Unterzeichnung des DBA mit Montenegro wurde das liechtensteinische DBA-Netz um einen EU-Beitrittskandidaten erweitert und die wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen Liechtenstein und Montenegro gestärkt. Das DBA stellt einen wichtigen Schritt zur Erhöhung der Rechtssicherheit bei grenzüberschreitenden Investitionen dar. Es ist eine Konsequenz der anerkannten langfristigen strategischen Ausrichtung der liechtensteinischen Steuerpolitik. Der Bericht und Antrag kann bei der Regierungskanzlei oder über www.rk.llv.li (Berichte und Anträge) bezogen werden.
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