BERLIN (dpa-AFX) - Bundesinnenminister Alexander Dobrindt will bei einer Gesetzesreform zur Drohnenabwehr Tempo machen. Der CSU-Politiker kündigte nach der Kabinettsklausur in Berlin an, dass in der nächsten Woche im Kabinett eine Neufassung des Bundespolizeigesetzes auf den Weg gebracht werden soll. Darin sollten auch rechtliche Grundlagen für die Drohnenabwehr geschaffen werden.
"Wir stellen fest, dass es eine hybride Bedrohungslage gibt, die steigt", sagte der Innenminister. Es gehe ums Aufspüren, Abwehren und Abfangen von Drohnen. Dies beinhalte auch das Abschießen von Drohnen. Deswegen werde auch das Luftsicherheitsgesetz in Absprache mit Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) neu gefasst. Neben der Polizei müsse es auch eine Fähigkeit und eine Möglichkeit der Bundeswehr geben, bei der Drohnenabwehr tätig zu werden.
Drohnenabwehrzentrum geplant
Dobrindt sagte, es solle ein gemeinsames Drohnenabwehrzentrum eingerichtet werden. Dieses solle den Informationsaustausch zwischen Länder und Bund ermöglichen, Gefahrenanalysen vornehmen und eine Koordinierung operativer Maßnahmen ermöglichen.
Nicht jede Drohne sei automatisch eine Bedrohung, sagte der Minister. "Auch nicht jede Drohne, die durch fremde Mächte gesteuert wird, ist automatisch eine Bedrohung. Vieles ist heute im Bereich der Provokation zu sehen." Man müsse angemessen immer auf die jeweilige Bedrohung reagieren.
Spannungsfall für Deutschland?
Auf die Frage eines Journalisten, ob Merz Deutschland einen Spannungsfall sehe, der der Bundeswehr zusätzlich Befugnis zur Drohnenabwehr im Inland geben würde - und ob die Amtshilfe durch die Bundeswehr von drohenden schweren Unglücksfällen auf andere Bereiche ausgeweitet werden sollte, antwortete Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU): "Ich sehe das nicht so." Dobrindt habe die Rechts- und Sachlage beschrieben. Merz sagte weiter, der Hinweis eines "Kollegen" habe in der Kabinettssitzung keine Rolle gespielt.
Der CDU-Außenpolitiker Roderich Kiesewetter hatte gefordert, dass Deutschland den sogenannten Spannungsfall ausruft. Dieser im Grundgesetz verankerte Schritt sei notwendig, damit Drohnen von der Bundeswehr sofort abgewehrt werden könnten, sagte Kiesewetter dem "Handelsblatt".
Zuletzt hatten Drohnen in Dänemark stundenlang Flughäfen lahmgelegt. Laut Zahlen der Deutschen Flugsicherung gab es zuletzt deutlich mehr Störungen durch Drohnen an deutschen Flughäfen./jr/mfi/tam/hoe/DP/stk