EQS Stimmrechtsmitteilung: H&R GmbH & Co. KGaA
Mitteilung gemäß § 43 WpHG Nils Hansen (der "Mitteilende") hat im Rahmen einer Konzernmitteilung gem. § 37 Abs. 1 WpHG vom 29. September 2025 (die "Stimmrechtsmitteilung") mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil sowie der Stimmrechtsanteil seiner in der Stimmrechtsmitteilung genannten Tochtergesellschaften H&R Holding GmbH und H&R Beteiligung GmbH am 25. September 2025 die Schwelle von 75 % der Stimmrechte an der H&R GmbH & Co. KGaA (die "Gesellschaft") im Sinne der §§ 33, 34 WpHG überschritten hat. Der Erwerb der Stimmrechte erfolgte durch (i) ein freiwilliges öffentliches Erwerbsangebot der H&R Holding GmbH an sämtliche Aktionäre der Gesellschaft (das "Erwerbsangebot"), (ii) börsliche und außerbörsliche Erwerbe von Aktien der Gesellschaft (die "H&R-Aktien") durch die H&R Holding GmbH sowie (iii) Einbringung von H&R-Aktien in die H&R Beteiligung GmbH (im Folgenden zusammen die "Erwerbe"), wobei die Schwelle erst aufgrund der Einbringungen gemäß (iii) überschritten wurde. Gemäß § 43 Abs. 1 WpHG teilt Herr Nils Hansen für sich selbst sowie für seine in der Stimmrechtsmitteilung genannten Tochtergesellschaften H&R Holding GmbH und H&R Beteiligung GmbH (zusammen mit Nils Hansen, die "Mitteilenden Personen") die mit den Erwerben der Stimmrechte verfolgten Ziele und die Herkunft der für diese Erwerbe verwendeten Mittel wie folgt mit: 1. Mit dem Stimmrechtserwerb verfolgte Ziele (§ 43 Abs. 1 Satz 3 WpHG) 1.1 Die Erwerbe der H&R-Aktien dienten dem Zweck der Konsolidierung der H&R-Aktien in der H&R Beteiligung GmbH und damit der Umsetzung strategischer Ziele der Mitteilenden Personen. Die Mitteilenden Personen streben ein langfristiges Engagement bei der Gesellschaft an. 1.2 Die Mitteilenden Personen beabsichtigen, innerhalb der nächsten zwölf Monate weitere Stimmrechte an der Gesellschaft zu erlangen, sofern dies zum jeweiligen Zeitpunkt wirtschaftlich und betriebsmäßig zweckmäßig ist. 1.3 Eine über die Stimmrechtsausübung (unter Beachtung der aktienrechtlichen Stimmverbote) auf der Hauptversammlung der Gesellschaft hinausgehende Einflussnahme auf die Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen oder die Geschäftspolitik wird durch die Mitteilenden Personen nicht angestrebt. 1.4. Eine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der Gesellschaft, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik wird von den Mitteilenden Personen nicht angestrebt. 2. Herkunft der verwendeten Mittel (§ 43 Abs. 1 Satz 4 WpHG) Bei den für die Erwerbe der Stimmrechte durch die H&R Holding GmbH (d.h. im Rahmen des Erwerbsangebots sowie der börslichen und außerbörslichen Erwerbe) verwendeten Mittel handelte es sich um Fremdmittel. Der Erwerb der Stimmrechte durch die H&R Beteiligung GmbH erfolgte gegen Ausgabe von neuen Geschäftsanteilen im Rahmen einer Sachkapitalerhöhung und damit ohne Verwendung von finanziellen Eigen- oder Fremdmitteln. *** 1. Oktober 2025 01.10.2025 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. |
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