Vaduz (ots) -
Das Einreise- und Ausreisesystem (Entry-Exit-System, EES) ist ein zentrales europäisches Informationssystem, das die Ein- und Ausreisen von Drittstaatsangehörigen an den Schengen-Aussengrenzen elektronisch erfasst. Mit der Einführung des EES werden die bisherigen manuellen Passstempelungen schrittweise durch ein digitales Verfahren ersetzt. Betroffen sind alle Drittstaatsangehörigen, die für einen kurzfristigen touristischen Aufenthalt von maximal 90 Tagen innerhalb von 180 Tagen in den Schengen-Raum reisen möchten.
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 30. September 2025 die Verordnung über das Einreise- und Ausreisesystem (Einreise- und Ausreisesystem-Verordnung, EESV) sowie die Verordnung betreffend die Abänderung der Verordnung über die Einreise und die Visumerteilung (VEV) verabschiedet. Die Verordnungen treten am 12. Oktober 2025 in Kraft und komplettieren damit die rechtlichen Grundlagen für die Einführung des neuen Systems.
Von visumsbefreiten Personen werden künftig bei der Einreise in oder Ausreise aus dem Schengen-Raum folgende Daten elektronisch erfasst: Personen- und Reisedokumentdaten, Datum und Ort der Ein- oder Ausreise sowie biometrische Daten (Gesichtsbild und vier Fingerabdrücke). Diese Daten werden bei visumspflichtigen Personen direkt aus dem Visa-Informationssystem (VIS) übernommen und im EES mit den fehlenden Daten ergänzt.
Das EES erleichtert die Kontrolle der zulässigen Aufenthaltsdauer von Drittstaatsangehörigen und unterstützt die Bekämpfung von illegalem Aufenthalt sowie grenzüberschreitender Kriminalität. Die erfassten Daten werden EU-weit in einem zentralen System gespeichert und stehen den zuständigen Behörden im Rahmen der gesetzlich festgelegten Anwendungszwecke zur Verfügung. In Liechtenstein wird das EES behördenseitig durch das Ausländer- und Passamt (Vollzugriff) und die Landespolizei (Abfrage) genutzt.
Die nationale Umsetzung des EES in Liechtenstein wurde als Projekt 2019 gestartet und ist Teil der Schengen-weiten Einführung. Die Projektverantwortung für die nationale Umsetzung liegt beim Ausländer- und Passamt. Am Projekt beteiligt sind zudem das Amt für Informatik sowie die Landespolizei. Die Projektkosten werden nahezu vollständig durch EU-Fonds (ISF Borders und BMVI) refinanziert.
Weitere Informationen zum EES können auf die offizielle Webseite der Europäischen Kommission unter https://travel-europe.europa.eu/de/ees sowie der Internetseite des Ausländer- und Passamts abgerufen werden.
Pressekontakt:
Ministerium für Inneres, Wirtschaft und Sport
Markus Biedermann, Leiter Ausländer- und Passamt
T +423 236 60 09
markus.biedermann@llv.li
Original-Content von: Fürstentum Liechtenstein, übermittelt durch news aktuell
Originalmeldung: https://www.presseportal.ch/de/pm/100000148/100935679
Das Einreise- und Ausreisesystem (Entry-Exit-System, EES) ist ein zentrales europäisches Informationssystem, das die Ein- und Ausreisen von Drittstaatsangehörigen an den Schengen-Aussengrenzen elektronisch erfasst. Mit der Einführung des EES werden die bisherigen manuellen Passstempelungen schrittweise durch ein digitales Verfahren ersetzt. Betroffen sind alle Drittstaatsangehörigen, die für einen kurzfristigen touristischen Aufenthalt von maximal 90 Tagen innerhalb von 180 Tagen in den Schengen-Raum reisen möchten.
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 30. September 2025 die Verordnung über das Einreise- und Ausreisesystem (Einreise- und Ausreisesystem-Verordnung, EESV) sowie die Verordnung betreffend die Abänderung der Verordnung über die Einreise und die Visumerteilung (VEV) verabschiedet. Die Verordnungen treten am 12. Oktober 2025 in Kraft und komplettieren damit die rechtlichen Grundlagen für die Einführung des neuen Systems.
Von visumsbefreiten Personen werden künftig bei der Einreise in oder Ausreise aus dem Schengen-Raum folgende Daten elektronisch erfasst: Personen- und Reisedokumentdaten, Datum und Ort der Ein- oder Ausreise sowie biometrische Daten (Gesichtsbild und vier Fingerabdrücke). Diese Daten werden bei visumspflichtigen Personen direkt aus dem Visa-Informationssystem (VIS) übernommen und im EES mit den fehlenden Daten ergänzt.
Das EES erleichtert die Kontrolle der zulässigen Aufenthaltsdauer von Drittstaatsangehörigen und unterstützt die Bekämpfung von illegalem Aufenthalt sowie grenzüberschreitender Kriminalität. Die erfassten Daten werden EU-weit in einem zentralen System gespeichert und stehen den zuständigen Behörden im Rahmen der gesetzlich festgelegten Anwendungszwecke zur Verfügung. In Liechtenstein wird das EES behördenseitig durch das Ausländer- und Passamt (Vollzugriff) und die Landespolizei (Abfrage) genutzt.
Die nationale Umsetzung des EES in Liechtenstein wurde als Projekt 2019 gestartet und ist Teil der Schengen-weiten Einführung. Die Projektverantwortung für die nationale Umsetzung liegt beim Ausländer- und Passamt. Am Projekt beteiligt sind zudem das Amt für Informatik sowie die Landespolizei. Die Projektkosten werden nahezu vollständig durch EU-Fonds (ISF Borders und BMVI) refinanziert.
Weitere Informationen zum EES können auf die offizielle Webseite der Europäischen Kommission unter https://travel-europe.europa.eu/de/ees sowie der Internetseite des Ausländer- und Passamts abgerufen werden.
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Markus Biedermann, Leiter Ausländer- und Passamt
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