Das Landgericht Hamburg stellt klar: Eigner können auf sichere Verwahrung ihrer Yachten in einem Winterlager vertrauen. Der Yachtkaskoversicherer konnte nach einem Sturmschaden erfolgreich Regress gegen die Betreiberin des Winterlagers geltend machen. Die Segelsaison neigt sich dem Ende zu, und viele Schiffsbesitzer bringen ihre Yacht ins Winterlager - in der festen Erwartung, dass ihr Schiff dort sicher verwahrt wird. Zu Recht, wie das Landgericht (LG) Hamburg bestätigt. Denn eine pauschale Überwälzung ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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