Der BGH hat entschieden: Eigenbedarfskündigungen sind auch dann zulässig, wenn der Vermieter die eigene Wohnung umbauen und verkaufen will, solange die Nutzung "ernsthaft, vernünftig und nachvollziehbar" begründet ist. Mietervereine fordern nun klare gesetzliche Regeln. Die Frage, wann ein Eigenbedarf gemäß § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB vorliegt, ist jüngst erneut vom Bundesgerichtshof (BGH) entschieden worden: Geklagt war, ob ein Vermieter, der im selben Haus wie der Mieter wohnt, seine eigene Wohnung ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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