Vaduz (ots) -
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom Dienstag, 7. Oktober 2025, den Bericht und Antrag betreffend die Abänderung des Steuergesetzes (SteG) verabschiedet.
Mit dieser Gesetzesänderung soll die Limite (Art. 23 Abs. 2 Bst. c SteG), bis zu welcher beschränkt Steuerpflichtige einen Antrag auf ordentliche Veranlagung stellen können, von CHF 200'000 auf CHF 211'400 angehoben werden. Grund für diese Anpassung ist die am 1. Januar 2025 in Kraft getretene Abänderung des Steuergesetzes, mit welcher zum Ausgleich der kalten Progression Tarifstufen, Abzüge und Limiten angepasst wurden. Aufgrund eines redaktionellen Versehens wurde die Erwerbslimite in Art. 23 Abs. 2 Bst. c SteG nicht angehoben. Diese Anpassung soll nun nachgeholt werden.
Die Vorlage wird vom Landtag voraussichtlich im November 2025 behandelt. Die Regierung beantragt eine abschliessende Lesung in einer Sitzung.
Der Bericht und Antrag kann bei der Regierungskanzlei oder über www.rk.llv.li bezogen werden.
Pressekontakt:
Ministerium für Präsidiales und Finanzen
Eve Beck, Generalsekretärin
T +423 236 74 37
Original-Content von: Fürstentum Liechtenstein, übermittelt durch news aktuell
Originalmeldung: https://www.presseportal.ch/de/pm/100000148/100935762
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom Dienstag, 7. Oktober 2025, den Bericht und Antrag betreffend die Abänderung des Steuergesetzes (SteG) verabschiedet.
Mit dieser Gesetzesänderung soll die Limite (Art. 23 Abs. 2 Bst. c SteG), bis zu welcher beschränkt Steuerpflichtige einen Antrag auf ordentliche Veranlagung stellen können, von CHF 200'000 auf CHF 211'400 angehoben werden. Grund für diese Anpassung ist die am 1. Januar 2025 in Kraft getretene Abänderung des Steuergesetzes, mit welcher zum Ausgleich der kalten Progression Tarifstufen, Abzüge und Limiten angepasst wurden. Aufgrund eines redaktionellen Versehens wurde die Erwerbslimite in Art. 23 Abs. 2 Bst. c SteG nicht angehoben. Diese Anpassung soll nun nachgeholt werden.
Die Vorlage wird vom Landtag voraussichtlich im November 2025 behandelt. Die Regierung beantragt eine abschliessende Lesung in einer Sitzung.
Der Bericht und Antrag kann bei der Regierungskanzlei oder über www.rk.llv.li bezogen werden.
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