Vaduz (ots) -
Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom Dienstag, 7. Oktober 2025, die Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Mindestbesteuerung grosser Unternehmensgruppen (GloBE-Gesetz) aufgeworfenen Fragen verabschiedet.
Am 5. September 2025 hat der Landtag den Bericht und Antrag betreffend die Abänderung des GloBE-Gesetzes in erster Lesung beraten. Das Vorhaben der Regierung, mit der gegenständlichen Vorlage die rechtliche Grundlage für den Austausch der GloBE-Informationen zu schaffen und dabei Mehrfachmeldungen in verschiedenen Staaten zu vermeiden, wurde begrüsst. Das Eintreten auf die Gesetzesvorlage war unbestritten.
Die von der Regierung verabschiedete Stellungnahme beantwortet die anlässlich der ersten Lesung aufgeworfenen Fragen und macht klarstellende Ausführungen. Die Fragen betrafen die Undertaxed Payments Rule (UTPR), den Schwellenwert von EUR 750 Mio., die Austauschfrist sowie die Länderliste für den Austausch der GloBE-Erklärung, die Strafbestimmungen und die Auskunftspflicht von ehemaligen Organen gelöschter Geschäftseinheiten.
Die zweite Lesung der Abänderung des GloBE-Gesetzes ist für November vorgesehen. Das teilrevidierte GloBE-Gesetz soll am 1. Januar 2026 in Kraft treten.
Die Stellungnahme kann bei der Regierungskanzlei oder über www.rk.llv.li (Stellungnahmen) bezogen werden.
Pressekontakt:
Ministerium für Präsidiales und Finanzen
Eve Beck, Generalsekretärin
T +423 236 74 37
Eve.Beck@regierung.li
Original-Content von: Fürstentum Liechtenstein, übermittelt durch news aktuell
Originalmeldung: https://www.presseportal.ch/de/pm/100000148/100935760
Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom Dienstag, 7. Oktober 2025, die Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Mindestbesteuerung grosser Unternehmensgruppen (GloBE-Gesetz) aufgeworfenen Fragen verabschiedet.
Am 5. September 2025 hat der Landtag den Bericht und Antrag betreffend die Abänderung des GloBE-Gesetzes in erster Lesung beraten. Das Vorhaben der Regierung, mit der gegenständlichen Vorlage die rechtliche Grundlage für den Austausch der GloBE-Informationen zu schaffen und dabei Mehrfachmeldungen in verschiedenen Staaten zu vermeiden, wurde begrüsst. Das Eintreten auf die Gesetzesvorlage war unbestritten.
Die von der Regierung verabschiedete Stellungnahme beantwortet die anlässlich der ersten Lesung aufgeworfenen Fragen und macht klarstellende Ausführungen. Die Fragen betrafen die Undertaxed Payments Rule (UTPR), den Schwellenwert von EUR 750 Mio., die Austauschfrist sowie die Länderliste für den Austausch der GloBE-Erklärung, die Strafbestimmungen und die Auskunftspflicht von ehemaligen Organen gelöschter Geschäftseinheiten.
Die zweite Lesung der Abänderung des GloBE-Gesetzes ist für November vorgesehen. Das teilrevidierte GloBE-Gesetz soll am 1. Januar 2026 in Kraft treten.
Die Stellungnahme kann bei der Regierungskanzlei oder über www.rk.llv.li (Stellungnahmen) bezogen werden.
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