Vaduz (ots) -
Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom Dienstag, 7. Oktober 2025, den Bericht und Antrag betreffend die Abänderung des Gesetzes vom 5. Dezember 2024 über die Abänderung des Token- und VT-Dienstleister-Gesetzes (TVTG) verabschiedet.
Mit der Verordnung (EU) 2023/1114 über Märkte für Kryptowerte ("MiCAR") gilt seit dem 30. Dezember 2024 erstmals ein europaweit einheitlicher Rechtsrahmen für die Ausgabe und den Handel von Kryptowerte-Dienstleistungen. Ziel der MiCAR ist es, Marktintegrität, Anlegerschutz und Finanzstabilität zu stärken.
Als Mitglied des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) hat Liechtenstein die MiCAR frühzeitig durch das EWR-MiCA-Durchführungsgesetz (EWR-MiCA-DG) umgesetzt, das am 1. Februar 2025 in Kraft getreten ist. Im Zuge dieser Umsetzung wurden auch die Bestimmungen des Token- und VT-Dienstleister-Gesetzes (TVTG) angepasst. Für bereits registrierte VT-Dienstleister wurde in diesem Zuge eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2025 eingeführt. Die bisherigen VT-Dienstleister dürfen daher aktuell auch nach Inkrafttreten der MiCAR weiterhin während der Übergangsfrist bis Ende 2025 ihre VT-Dienstleistungen, die unter den Anwendungsbereich der MiCAR fallen, nach dem TVTG erbringen.
Der gemeinsame EWR-Ausschuss hat die MiCAR nachfolgend am 24. Juni 2025 offiziell in das EWR-Abkommen übernommen. Damit gilt die Verordnung nun im gesamten EWR. Mit der gegenständlichen Vorlage soll nun die Übergangsfrist auf den gemäss der MiCAR maximal zulässigen Zeitraum bis zum 1. Juli 2026 verlängert werden. Damit erhalten die in Liechtenstein bereits registrierten und beaufsichtigten VT-Dienstleister aufgrund der späteren EWR-Übernahme der MiCAR ausreichend Zeit, um sich auf die neuen europäischen Anforderungen vorzubereiten und die notwendige Bewilligung bei der Finanzmarktaufsicht (FMA) einzuholen.
Mit dieser Massnahme sorgt Liechtenstein dafür, dass bestehende Dienstleister trotz der zeitlich verzögerten Übernahme der MiCAR in das EWR-Abkommen faire Rahmenbedingungen vorfinden und den Übergang in den neuen Rechtsrahmen geordnet vollziehen können.
Die Vorlage wird vom Landtag voraussichtlich im November 2025 behandelt. Die Regierung beantragt eine abschliessende Lesung in einer Sitzung. Die von der Regierung verabschiedete Vorlage kann bei der Regierungskanzlei oder über www.bua.llv.li bezogen werden.
Pressekontakt:
Ministerium für Präsidiales und Finanzen
Eve Beck, Generalsekretärin
T +423 236 74 37
eve.beck@regierung.li
Original-Content von: Fürstentum Liechtenstein, übermittelt durch news aktuell
Originalmeldung: https://www.presseportal.ch/de/pm/100000148/100935764
Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom Dienstag, 7. Oktober 2025, den Bericht und Antrag betreffend die Abänderung des Gesetzes vom 5. Dezember 2024 über die Abänderung des Token- und VT-Dienstleister-Gesetzes (TVTG) verabschiedet.
Mit der Verordnung (EU) 2023/1114 über Märkte für Kryptowerte ("MiCAR") gilt seit dem 30. Dezember 2024 erstmals ein europaweit einheitlicher Rechtsrahmen für die Ausgabe und den Handel von Kryptowerte-Dienstleistungen. Ziel der MiCAR ist es, Marktintegrität, Anlegerschutz und Finanzstabilität zu stärken.
Als Mitglied des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) hat Liechtenstein die MiCAR frühzeitig durch das EWR-MiCA-Durchführungsgesetz (EWR-MiCA-DG) umgesetzt, das am 1. Februar 2025 in Kraft getreten ist. Im Zuge dieser Umsetzung wurden auch die Bestimmungen des Token- und VT-Dienstleister-Gesetzes (TVTG) angepasst. Für bereits registrierte VT-Dienstleister wurde in diesem Zuge eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2025 eingeführt. Die bisherigen VT-Dienstleister dürfen daher aktuell auch nach Inkrafttreten der MiCAR weiterhin während der Übergangsfrist bis Ende 2025 ihre VT-Dienstleistungen, die unter den Anwendungsbereich der MiCAR fallen, nach dem TVTG erbringen.
Der gemeinsame EWR-Ausschuss hat die MiCAR nachfolgend am 24. Juni 2025 offiziell in das EWR-Abkommen übernommen. Damit gilt die Verordnung nun im gesamten EWR. Mit der gegenständlichen Vorlage soll nun die Übergangsfrist auf den gemäss der MiCAR maximal zulässigen Zeitraum bis zum 1. Juli 2026 verlängert werden. Damit erhalten die in Liechtenstein bereits registrierten und beaufsichtigten VT-Dienstleister aufgrund der späteren EWR-Übernahme der MiCAR ausreichend Zeit, um sich auf die neuen europäischen Anforderungen vorzubereiten und die notwendige Bewilligung bei der Finanzmarktaufsicht (FMA) einzuholen.
Mit dieser Massnahme sorgt Liechtenstein dafür, dass bestehende Dienstleister trotz der zeitlich verzögerten Übernahme der MiCAR in das EWR-Abkommen faire Rahmenbedingungen vorfinden und den Übergang in den neuen Rechtsrahmen geordnet vollziehen können.
Die Vorlage wird vom Landtag voraussichtlich im November 2025 behandelt. Die Regierung beantragt eine abschliessende Lesung in einer Sitzung. Die von der Regierung verabschiedete Vorlage kann bei der Regierungskanzlei oder über www.bua.llv.li bezogen werden.
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