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PTA-News: fairafric AG: Einladung zur Hauptversammlung

DJ PTA-News: fairafric AG: EINLADUNG ZUR HAUPTVERSAMMLUNG

Unternehmensmitteilung für den Kapitalmarkt

fairafric AG: EINLADUNG ZUR HAUPTVERSAMMLUNG

München (pta000/07.10.2025/15:30 UTC+2)

fairafric AG, München

EINLADUNG ZUR HAUPTVERSAMMLUNG

Die Aktionäre der fairafric AG werden hiermit zu der

am 14.11.2025 um 14.30 Uhr

im Impact Hub München, Gotzinger Str. 8, 81371 München,

stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung eingeladen.

I. TAGESORDNUNG

1.      Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Gesellschaft mit dem Bericht des Aufsichtsrats für das 
       Geschäftsjahr 2024 
       Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2024 
 
2. 
       Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2024 amtierenden Mitgliedern des Vorstands 
       für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. 
 
       Entlastung des Mitglieds des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024 
 
3. 
       Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2024 amtierenden Mitgliedern des 
       Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. 
 
       Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2025 
 
4. 
       Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Münchener Wirtschaftsprüfungsgesellschaft GmbH, Nymphenburger Straße 
       14, 80335 München, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2025 zu wählen. 
 
       Wahl zum Aufsichtsrat 
 
       Der Aufsichtsrat setzt sich nach ---- 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG und -- 8 Abs. 1 der Satzung der 
       Gesellschaft aus fünf Mitgliedern der Aktionäre zusammen, die von der Hauptversammlung gewählt werden. 
       Derzeit besteht der Aufsichtsrat aus vier Mitgliedern. Mit dieser Wahl soll dieser freie Platz wieder 
       besetzt werden. Außerdem endet die Amtszeit von Herrn Cord Budde und Herrn Tamás Vincze mit dem Ablauf 
       dieser Hauptversammlung. Während Herr Vincze keine weitere Amtszeit anstrebt, stellt sich Herr Budde zur 
       Wiederwahl auf. 
 
       Der Aufsichtsrat schlägt vor, 
 
5.      (1) Herrn Kwabena Owusu-Adjei, Accra (Ghana), Managing Partner der ThirdWay Capital International Limited 
       mit Sitz in London (UK), 
 
       (2) Herrn Cord Budde, Herford (Deutschland), Managing Director der Ludwig Weinrich GmbH & Co.KG. mit Sitz 
       in Herford (Deutschland), 
 
       (3) Herrn Thomas Hoyer, Ravensburg (Deutschland), freiberuflicher Berater, 
 
       jeweils mit Wirkung zum Ablauf dieser Hauptversammlung für die Zeit bis zum Ablauf der Hauptversammlung, 
       die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2029 beschließt, zu Mitgliedern des Aufsichtsrats der 
       Gesellschaft zu wählen. 
 
       Ergänzung von -- 4 der Satzung 
 
       Die Aktionärin Claro fair trade AG schlägt vor, folgende Beschlüsse zu fassen: 
 
       (1) -- 4 der Satzung wird um die folgenden Absätze (10) bis (15) ergänzt: 
 
       "(10) Beschlüsse der Hauptversammlung, die einen Ausschluss des Bezugsrechts bei Kapitalerhöhungen gegen 
       Bareinlagen vorsehen oder ermächtigen, bedürfen einer Mehrheit von mindestens 75 % des bei der 
       Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals. Die Gesamtzahl der aufgrund solcher Beschlüsse ohne 
       Bezugsrecht ausgegebenen oder auszugebenden Aktien darf 10 % des Grundkapitals weder im Zeitpunkt der 
       Beschlussfassung noch im Zeitpunkt der Eintragung überschreiten; auf diese Grenze anzurechnen sind 
       Aktien, 
 
       1) die seit Beginn des letzten Geschäftsjahres unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegeben wurden, sowie 
 
       2) eigene Aktien, die seit diesem Zeitpunkt ohne Bezugsrecht veräußert wurden. 
 
       Der Ausgabebetrag hat dem Verkehrswert der Aktien zu entsprechen; eine Unterschreitung ist unzulässig. 
       Der Vorstand dokumentiert die Ermittlung des Verkehrswerts unter Verwendung geeigneter Bewertungsmethoden 
       und legt diese dem Aufsichtsrat dar. 
 
       (11) Ein Ausschluss des Bezugsrechts bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen ist nur zulässig, wenn und 
       soweit die neuen Aktien als Gegenleistung für den Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen, 
6.      Beteiligungen oder sonstigen einlagefähigen Vermögensgegenständen ausgegeben werden; die Gegenleistung 
       muss in einem angemessenen Verhältnis zum Verkehrswert der hierfür ausgegebenen Aktien stehen. 
 
       (12) Ermächtigungen zum genehmigten Kapital dürfen insgesamt 10 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung 
       bestehenden Grundkapitals nicht überschreiten; eine darüber hinausgehende Ermächtigung ist nur zulässig, 
       wenn die Hauptversammlung sie mit einer Mehrheit von mindestens 75 % des vertretenen Grundkapitals 
       beschließt. Die Verwendung genehmigten Kapitals unter Ausschluss des Bezugsrechts ist nur nach Maßgabe 
       der Absätze (10) und (11) zulässig. 
 
       (13) Beschlüsse des Vorstands über die Ausnutzung genehmigten Kapitals unter Ausschluss des Bezugsrechts 
       bedürfen der Zustimmung des Aufsichtsrats; die Zustimmung erfordert eine Mehrheit von zwei Dritteln der 
       Mitglieder des Aufsichtsrats. Der Vorstand berichtet der nächstfolgenden Hauptversammlung über jede 
       Ausnutzung genehmigten Kapitals unter Bezugsrechtsausschluss und begründet insbesondere die 
       Preisermittlung (Verkehrswert) und die Einhaltung der Grenzen aus den Absätzen (10) bis (12). 
 
       (14) Die vorstehenden Grenzen gelten entsprechend für wirtschaftlich gleichwertige Maßnahmen 
       (einschließlich Veräußerung eigener Aktien und Ausgabe bzw. Bedienung von Wandel- oder Optionsrechten), 
       soweit hierbei das Bezugsrecht ausgeschlossen wird. 
 
       (15) Bestehende Ermächtigungen zum genehmigten Kapital bleiben bis zu ihrem jeweiligen Ablauf bestehen. 
       Ab Wirksamwerden dieser Satzungsänderung richtet sich deren Ausnutzung - einschließlich etwaiger 
       Bezugsrechtsausschlüsse - zwingend nach den Absätzen (10) bis (14) (insbesondere Verkehrswert, 
       Anrechnungsgrenze, Zustimmungs- und Berichtspflichten)." 
 
       (2) Der Vorstand wird angewiesen und ermächtigt, die Satzungsänderung zur Eintragung in das 
       Handelsregister anzumelden sowie etwaige redaktionelle Anpassungen vorzunehmen. Die Satzungsänderung wird 
       mit ihrer Eintragung in das Handelsregister wirksam. 
 
       Neufassung von -- 15 Abs. 4 der Satzung 
 
       Die Aktionärin Claro fair trade AG schlägt vor, folgende Beschlüsse zu fassen: 
 
       (1) -- 15 Abs. 4 der Satzung wird folgendermaßen neu gefasst: 
 
7.      "Die Gesellschaft bestellt für jede Hauptversammlung einen Stimmrechtsvertreter, der das Stimmrecht der 
       ihn bevollmächtigenden Aktionäre nach deren Weisung ausübt. Vollmachten an den Stimmrechtsvertreter 
       können die Aktionäre in Schriftform, per Telefax oder unter Nutzung elektronischer Medien erteilen. Die 
       Einzelheiten der Bevollmächtigung des Stimmrechtsvertreters, insbesondere bezüglich Form und Frist der 
       Erteilung und des Widerrufs der Vollmacht sowie der Erteilung von Weisungen regelt der Vorstand; diese 
       Regelungen sind in der Einberufung zur Hauptversammlung bekannt zu machen." 
 
       (2) Der Vorstand wird angewiesen und ermächtigt, die Satzungsänderung zur Eintragung in das 
       Handelsregister anzumelden sowie etwaige redaktionelle Anpassungen vorzunehmen. Die Satzungsänderung wird 
       mit ihrer Eintragung in das Handelsregister wirksam. 
 
       Neufassung von -- 18 der Satzung 
 
       Die Aktionärin Claro fair trade AG schlägt vor, folgende Beschlüsse zu fassen: 
 
       (1) -- 18 der Satzung wird wie folgt neu gefasst: 
 
       "(1) Die Beschlüsse der Hauptversammlung werden, soweit das Gesetz nicht zwingend etwas anderes 
       vorschreibt, mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen und, sofern das Gesetz neben der 
8.      Stimmenmehrheit auch eine Kapitalmehrheit vorschreibt, mit der einfachen Mehrheit des bei der 
       Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals gefasst. 
 
       (2) Für den Widerruf der Bestellung (Abberufung) eines von der Hauptversammlung gewählten Mitglieds des 
       Aufsichtsrats ist eine Mehrheit von mindestens drei Vierteln (75 %) der in der Hauptversammlung 
       vertretenen Stimmen erforderlich." 
 
       (2) Der Vorstand wird angewiesen und ermächtigt, die Satzungsänderung zur Eintragung in das 
       Handelsregister anzumelden sowie etwaige redaktionelle Anpassungen vorzunehmen. Die Satzungsänderung wird 
       mit ihrer Eintragung in das Handelsregister wirksam. 
 
       Ergänzung von -- 8 der Satzung 
 
       Die Aktionärin Claro fair trade AG schlägt vor, folgende Beschlüsse zu fassen: 
 
       (1) -- 8 der Satzung wird um die Absätze (6) bis (11) ergänzt: 
 
       "(6) Die Wahl der von der Hauptversammlung zu bestimmenden Mitglieder des Aufsichtsrats erfolgt in 
       Einzelwahl; Block- und Sammelwahl sind ausgeschlossen. 
 
       (7) Unter den von der Hauptversammlung gewählten Mitgliedern des Aufsichtsrats muss eine angemessene 
       Anzahl unabhängiger Anteilseignervertreter sein, mindestens die Hälfte, mindestens jedoch zwei. 
 
       (8) Unabhängig ist, wer in keiner persönlichen oder geschäftlichen Beziehung zur Gesellschaft, zu einem 
       Organmitglied der Gesellschaft oder zu einem Aktionär mit maßgeblichem Einfluss steht, die einen 
       wesentlichen und nicht nur vorübergehenden Interessenkonflikt begründen kann. Ein maßgeblicher Einfluss 
       liegt insbesondere bei einem Stimmrechtsanteil von mindestens 25 % oder bei Beherrschung i. S. d. -- 17 
       AktG vor. Insbesondere gelten Personen nicht als unabhängig, die 
 
       a) in den letzten zwei Jahren Mitglied des Vorstands oder leitende Angestellte der Gesellschaft oder 
       eines verbundenen Unternehmens waren; 
 
9.      b) in den letzten zwei Jahren eine wesentliche Geschäftsbeziehung zur Gesellschaft oder zu einem 
       verbundenen Unternehmen unterhielten; 
 
       c) Organmitglied, Beschäftigte oder Beauftragte eines Aktionärs mit maßgeblichem Einfluss sind; 
 
       d) enge persönliche Beziehungen (Ehegatte/Lebenspartner, Verwandte ersten Grades) zu Personen nach a) - 
       c) haben. 
 
       (9) Kandidatinnen und Kandidaten legen der Hauptversammlung vor der Wahl alle Umstände offen, die ihrer 
       Unabhängigkeit entgegenstehen oder diese in Frage stellen könnten. Der Aufsichtsrat gibt hierzu eine 
       Empfehlung ab; die Entscheidung trifft die Hauptversammlung. 
 
       (10) Solange das in Abs. (7) genannte Unabhängigkeitsquorum nicht erfüllt ist, sind Nachwahlen und 
       gerichtliche Ergänzungsbestellungen vorrangig mit unabhängigen Anteilseignervertreterinnen und 
       -vertretern vorzunehmen. 
 
       (11) Die Absätze (7) bis (10) gelten für Wahlen nach Eintragung dieser Satzungsbestimmung; bestehende 
       Mandate bleiben bis zum regulären Ablauf unberührt." 
 
       (2) Der Vorstand wird angewiesen und ermächtigt, die Satzungsänderung zur Eintragung in das 
       Handelsregister anzumelden sowie etwaige redaktionelle Anpassungen vorzunehmen. Die Satzungsänderung wird 
       mit ihrer Eintragung in das Handelsregister wirksam. 

II. WEITERE ANGABEN ZUR EINBERUFUNG

Internetseite der Gesellschaft und dort zugängliche Unterlagen und Informationen 
 
1.      Diese Einladung zur Hauptversammlung sowie weitere Informationen im Zusammenhang mit der Hauptversammlung 
       sind ab Einberufung der Hauptversammlung und auch während der Hauptversammlung im Internet unter https:// 
       app.box.com/s/yv2owapn1nie0v0bvt9m88s5ssrkvnf1 zugänglich. 
 
       Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung 
 
       Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre 
       berechtigt, die am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind und die 
       sich bis zum Ablauf des 07.11.2025 (24:00 Uhr (MEZ)) bei der Gesellschaft angemeldet haben. 
 
       Die Anmeldung bedarf der Textform und ist in deutscher oder englischer Sprache zu erstellen. 
 
       Umschreibungen im Aktienregister der fairafric AG finden in dem Zeitraum zwischen dem Ablauf des 
       07.11.2025 und dem Ablauf des 14.11.2025 nicht statt. 
 
       Wir bitten, die Anmeldung an folgende Adresse zu richten: 
2. 
 
       oder per E-Mail an: 
 
       fairafric AG 
       z.Hd. Herrn Jonas Schaller 
       Landsberger Straße 155 - Haus 1 
       80687 München 
       investors@fairafric.com 
 
       Um der Gesellschaft rechtzeitig eine Abschätzung zu ermöglichen, wie viele Aktionäre an der 
       Hauptversammlung teilnehmen möchten, bitten wir die Aktionäre - ohne dass mit dieser Bitte eine 
       Einschränkung der Aktionärsrechte verbunden wäre -, frühzeitig für die Übersendung der Anmeldung Sorge zu 
       tragen. 
 
       Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären 
 
       Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären im Sinne von ---- 126, 127 AktG bitten wir an die folgende 
       Adresse zu übersenden: 
 
       oder per E-Mail an: 
3. 
       fairafric AG 
       Vorstand 
       Landsberger Straße 155 - Haus 1 
       80687 München 
       investors@fairafric.com 
 
       Anderweitig adressierte Anträge werden nicht berücksichtigt. 
 
       Stimmrechtsausübung durch Bevollmächtigte 
 
       Die Gesellschaft weist darauf hin, dass die Ausübung des Stimmrechts auch durch einen Bevollmächtigten 
       oder durch eine Vereinigung von Aktionären erfolgen kann. Vollmachten sind in Textform zu erteilen. 
       Vollmachten müssen der Gesellschaft spätestens mit Beginn der Hauptversammlung zugehen. 
4. 
 
       Für den Fall, dass ein Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, ein Stimmrechtsberater oder eine diesen 
       gemäß -- 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Person bevollmächtigt wird, bedarf die Vollmacht weder nach dem 
       Gesetz noch nach der Satzung der Gesellschaft einer bestimmten Form; die Vollmacht ist jedoch nachprüfbar 
       festzuhalten. 

München, im September 2025

Der Vorstand

(Ende)

-----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Aussender:      fairafric AG 
           Landsberger Straße 155/Haus 1 
           80687 München 
           Deutschland 
Ansprechpartner:   fairafric AG 
E-Mail:        investors@fairafric.com 
Website:       fairafric.com 
ISIN(s):       - (Sonstige) 
Börse(n):       - 

[ source: https://www.pressetext.com/news/1759843800492 ]

(c) pressetext Nachrichtenagentur GmbH Pflichtmitteilungen und Finanznachrichten übermittelt durch pressetext. Archiv: https://www.pressetext.com/channel/Adhoc . Für den Inhalt der Mitteilung ist der Aussender verantwortlich. Kontakt für Anfragen: adhoc@pressetext.com oder +43-1-81140-300.

(END) Dow Jones Newswires

October 07, 2025 09:30 ET (13:30 GMT)

© 2025 Dow Jones News
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