Vaduz (ots) -
Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom Dienstag, 7. Oktober 2025, die Stellungnahme betreffend die Abänderung des Wirtschaftsprüfergesetzes und weiterer Gesetze (Durchführung der Verordnung (EU) 2018/1807 über einen Rahmen für den freien Verkehr nicht-personenbezogener Daten in der Europäischen Union) verabschiedet.
Die Verordnung (EU) 2018/1807 über einen Rahmen für den freien Verkehr nicht-personenbezogener Daten in der Europäischen Union (sog. Free-Flow-of-Data-Verordnung - FFDR) ist ein wichtiger Schritt zur Stärkung des digitalen Binnenmarktes. Ziel der FFDR ist es, Hindernisse beim Speichern und Verarbeiten von Daten innerhalb des EWR zu beseitigen und damit Innovation, Wettbewerb und Wachstum zu fördern. Die FFDR verbietet daher nationale Datenlokalisierungsauflagen für nicht-personenbezogene Daten und stärkt damit den Binnenmarkt in diesem Bereich. Die Gesetzesvorlage sieht deshalb die Aufhebung der wenigen bisher noch bestehenden Vorgaben zur Inlandsspeicherung nicht-personenbezogener Daten im liechtensteinischen Recht vor.
Der Landtag behandelte die Gesetzesvorlage am 13. Juni 2025 erstmalig. Dem Eintreten wurde zugestimmt und die Gesetzesvorlage grundsätzlich begrüsst. Die nun beschlossene Stellungnahme behandelt die Fragen, die anlässlich der ersten Lesung aufgeworfen wurden. Diese betrafen insbesondere Details zur jederzeitigen Verfügbarkeit der Daten im Wirtschaftsprüfergesetz, zur geografischen Verortung der Speicherung, zum Schutz sensibler Daten, zur Sicherstellung des Datenzugriffs, zur Benennung einer einheitlichen Anlaufstelle sowie zu etwaigen Ausnahmemöglichkeiten. Ebenso wurden Fragen zu weiteren vorgesehenen Änderungen im Wirtschaftsprüfergesetz gestellt, die nicht im direkten Zusammenhang mit der FFDR stehen.
Die Gesetzesvorlage wird vom Landtag voraussichtlich im November in zweiter Lesung behandelt. Die Änderungen sollen am 1. Januar 2026 in Kraft treten.
Die von der Regierung verabschiedete Stellungnahme kann bei der Regierungskanzlei oder über www.bua.regierung.li bezogen werden.
Pressekontakt:
Ministerium für Präsidiales und Finanzen
Eve Beck, Generalsekretärin
T +423 236 74 37
Eve.Beck@regierung.li
Original-Content von: Fürstentum Liechtenstein, übermittelt durch news aktuell
Originalmeldung: https://www.presseportal.ch/de/pm/100000148/100935766
Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom Dienstag, 7. Oktober 2025, die Stellungnahme betreffend die Abänderung des Wirtschaftsprüfergesetzes und weiterer Gesetze (Durchführung der Verordnung (EU) 2018/1807 über einen Rahmen für den freien Verkehr nicht-personenbezogener Daten in der Europäischen Union) verabschiedet.
Die Verordnung (EU) 2018/1807 über einen Rahmen für den freien Verkehr nicht-personenbezogener Daten in der Europäischen Union (sog. Free-Flow-of-Data-Verordnung - FFDR) ist ein wichtiger Schritt zur Stärkung des digitalen Binnenmarktes. Ziel der FFDR ist es, Hindernisse beim Speichern und Verarbeiten von Daten innerhalb des EWR zu beseitigen und damit Innovation, Wettbewerb und Wachstum zu fördern. Die FFDR verbietet daher nationale Datenlokalisierungsauflagen für nicht-personenbezogene Daten und stärkt damit den Binnenmarkt in diesem Bereich. Die Gesetzesvorlage sieht deshalb die Aufhebung der wenigen bisher noch bestehenden Vorgaben zur Inlandsspeicherung nicht-personenbezogener Daten im liechtensteinischen Recht vor.
Der Landtag behandelte die Gesetzesvorlage am 13. Juni 2025 erstmalig. Dem Eintreten wurde zugestimmt und die Gesetzesvorlage grundsätzlich begrüsst. Die nun beschlossene Stellungnahme behandelt die Fragen, die anlässlich der ersten Lesung aufgeworfen wurden. Diese betrafen insbesondere Details zur jederzeitigen Verfügbarkeit der Daten im Wirtschaftsprüfergesetz, zur geografischen Verortung der Speicherung, zum Schutz sensibler Daten, zur Sicherstellung des Datenzugriffs, zur Benennung einer einheitlichen Anlaufstelle sowie zu etwaigen Ausnahmemöglichkeiten. Ebenso wurden Fragen zu weiteren vorgesehenen Änderungen im Wirtschaftsprüfergesetz gestellt, die nicht im direkten Zusammenhang mit der FFDR stehen.
Die Gesetzesvorlage wird vom Landtag voraussichtlich im November in zweiter Lesung behandelt. Die Änderungen sollen am 1. Januar 2026 in Kraft treten.
Die von der Regierung verabschiedete Stellungnahme kann bei der Regierungskanzlei oder über www.bua.regierung.li bezogen werden.
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