Vaduz (ots) -
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 7. Oktober 2025 eine Abänderung der Spielbankenverordnung (SPBV) beschlossen. Die Abänderung beinhaltet Anpassungen zur Abgabe von Gratisspieleinsätzen, der Tischöffnungszeiten und der Rechnungslegung.
Im Sinne einer Lockerung der Rahmenbedingungen wird die Regulation der Gratisspieleinsätze an die Rechtslage der Schweiz angeglichen. Die bisherige Beschränkung der monatlichen Gratisspieleinsätze auf 1.5 % des Bruttospielertrags der vorherigen drei abgerechneten Monate verursachte in der Praxis sowohl auf Seiten der Spielbanken als auch auf Seiten der Aufsicht einen unverhältnismässigen Aufwand. Die weiterhin bestehende Einschränkung - nicht mehr als 200 Franken pro Spieler und Spieltag - wird aus sozialpolitischer Sicht als ausreichend erachtet. Ebenso werden die Tischöffnungszeiten angepasst: Nur noch während eines Drittels der täglichen Öffnungszeiten der Spielbanken muss der Tischspielbereich spielbereit sein. Im Weiteren gelangen künftig die Rechnungslegungsbestimmungen des PGR auch für Spielbanken zur Anwendung. Die neue Bestimmung zur Rechnungslegung stellt eine Vereinfachung dar und soll bereits für das Geschäftsjahr 2025 zum Tragen kommen. Die Verordnungsanpassungen treten am 1. November 2025 in Kraft.
Auf der Ebene der Geldspielaufsicht hat das Amt für Volkswirtschaft zur Erleichterung und Vereinfachung bereits Schwellenwerte für die Meldung von Hochauszahlungen und die Dokumentation von Negativergebnissen bei den Tischspielen und Geldspielautomaten eingeführt. Zudem sind Erleichterungen beim abteilungsübergreifenden Einsatz von Mitarbeitenden und bei den Meldungen von Events, Promotionen und Spielturnieren vorgesehen.
Daneben laufen die Vorbereitungsarbeiten für eine Revision des Geldspielgesetzes. Die Anpassungen betreffen insbesondere die künftige Ausgestaltung der Geldspielabgabe sowie im Weiteren die Zuständigkeiten nach dem Geldspielgesetz, den Rechtsmittelzug und die Strafbarkeit juristischer Personen. Mit der Gesetzesrevision soll zudem das Übereinkommen des Europarates vom 18. September 2014 gegen die Manipulation von Sportwettbewerben (Magglinger Konvention) umgesetzt werden.
Pressekontakt:
Ministerium für Inneres, Wirtschaft und Sport
Katja Gey, Leiterin Amt für Volkswirtschaft
T +423 236 68 71
katja.gey@llv.li
Original-Content von: Fürstentum Liechtenstein, übermittelt durch news aktuell
Originalmeldung: https://www.presseportal.ch/de/pm/100000148/100935776
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 7. Oktober 2025 eine Abänderung der Spielbankenverordnung (SPBV) beschlossen. Die Abänderung beinhaltet Anpassungen zur Abgabe von Gratisspieleinsätzen, der Tischöffnungszeiten und der Rechnungslegung.
Im Sinne einer Lockerung der Rahmenbedingungen wird die Regulation der Gratisspieleinsätze an die Rechtslage der Schweiz angeglichen. Die bisherige Beschränkung der monatlichen Gratisspieleinsätze auf 1.5 % des Bruttospielertrags der vorherigen drei abgerechneten Monate verursachte in der Praxis sowohl auf Seiten der Spielbanken als auch auf Seiten der Aufsicht einen unverhältnismässigen Aufwand. Die weiterhin bestehende Einschränkung - nicht mehr als 200 Franken pro Spieler und Spieltag - wird aus sozialpolitischer Sicht als ausreichend erachtet. Ebenso werden die Tischöffnungszeiten angepasst: Nur noch während eines Drittels der täglichen Öffnungszeiten der Spielbanken muss der Tischspielbereich spielbereit sein. Im Weiteren gelangen künftig die Rechnungslegungsbestimmungen des PGR auch für Spielbanken zur Anwendung. Die neue Bestimmung zur Rechnungslegung stellt eine Vereinfachung dar und soll bereits für das Geschäftsjahr 2025 zum Tragen kommen. Die Verordnungsanpassungen treten am 1. November 2025 in Kraft.
Auf der Ebene der Geldspielaufsicht hat das Amt für Volkswirtschaft zur Erleichterung und Vereinfachung bereits Schwellenwerte für die Meldung von Hochauszahlungen und die Dokumentation von Negativergebnissen bei den Tischspielen und Geldspielautomaten eingeführt. Zudem sind Erleichterungen beim abteilungsübergreifenden Einsatz von Mitarbeitenden und bei den Meldungen von Events, Promotionen und Spielturnieren vorgesehen.
Daneben laufen die Vorbereitungsarbeiten für eine Revision des Geldspielgesetzes. Die Anpassungen betreffen insbesondere die künftige Ausgestaltung der Geldspielabgabe sowie im Weiteren die Zuständigkeiten nach dem Geldspielgesetz, den Rechtsmittelzug und die Strafbarkeit juristischer Personen. Mit der Gesetzesrevision soll zudem das Übereinkommen des Europarates vom 18. September 2014 gegen die Manipulation von Sportwettbewerben (Magglinger Konvention) umgesetzt werden.
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