Berlin (ots) -
Zum heutigen Beschluss des Bundeskabinetts über einen Gesetzentwurf zur Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes erklärt Dr. Klaus Reinhardt, Präsident der Bundesärztekammer:
"Die Bundesärztekammer unterstützt die geplanten Einschränkungen beim Umgang mit Medizinal-Cannabis. Künftig soll die Erstverordnung einen persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt erfordern, zudem wird der Versandhandel untersagt. Beides halten wir aus ärztlicher Sicht für dringend notwendig, denn Cannabis ist eine psychoaktive Substanz mit erheblichem Abhängigkeitspotenzial. Seit der Herausnahme aus dem Betäubungsmittelgesetz ist die Einfuhrmenge von Cannabisblüten sprunghaft angestiegen - ein Indiz dafür, dass die bisherigen Regelungen Missbrauch erleichtert haben. Eine verantwortbare Therapie setzt deshalb eine sorgfältige ärztliche Prüfung im direkten Gespräch voraus.
Gleichwohl halten wir daran fest: Noch konsequenter wäre es gewesen, Medizinal-Cannabis wieder in das Betäubungsmittelrecht einzubeziehen. Cannabis erfüllt nach wie vor die Kriterien eines solchen Stoffes. Eine Rückführung in das BtM-Gesetz würde die ärztliche Verantwortung klarstellen und die Patientensicherheit zusätzlich erhöhen."
Pressekontakt:
Bundesärztekammer
Dezernat Politik und Kommunikation
Herbert-Lewin-Platz 1
10623 Berlin
Tel.: (030) 4004 56 700
Fax: (030) 4004 56 707
E-Mail: presse@baek.de
Original-Content von: Bundesärztekammer, übermittelt durch news aktuell
Originalmeldung: https://www.presseportal.de/pm/9062/6133766
Zum heutigen Beschluss des Bundeskabinetts über einen Gesetzentwurf zur Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes erklärt Dr. Klaus Reinhardt, Präsident der Bundesärztekammer:
"Die Bundesärztekammer unterstützt die geplanten Einschränkungen beim Umgang mit Medizinal-Cannabis. Künftig soll die Erstverordnung einen persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt erfordern, zudem wird der Versandhandel untersagt. Beides halten wir aus ärztlicher Sicht für dringend notwendig, denn Cannabis ist eine psychoaktive Substanz mit erheblichem Abhängigkeitspotenzial. Seit der Herausnahme aus dem Betäubungsmittelgesetz ist die Einfuhrmenge von Cannabisblüten sprunghaft angestiegen - ein Indiz dafür, dass die bisherigen Regelungen Missbrauch erleichtert haben. Eine verantwortbare Therapie setzt deshalb eine sorgfältige ärztliche Prüfung im direkten Gespräch voraus.
Gleichwohl halten wir daran fest: Noch konsequenter wäre es gewesen, Medizinal-Cannabis wieder in das Betäubungsmittelrecht einzubeziehen. Cannabis erfüllt nach wie vor die Kriterien eines solchen Stoffes. Eine Rückführung in das BtM-Gesetz würde die ärztliche Verantwortung klarstellen und die Patientensicherheit zusätzlich erhöhen."
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