Das Bundeskartellamt hat heute ein Verfahren gegen die Whaleco Technology Limited (Temu) mit Sitz in Dublin/Irland eingeleitet. Das Verfahren dient dazu, die von Temu auf dem deutschen Onlinemarktplatz unter der Domain temu.com verwendeten Konditionen für Händler sowie weitere Verhaltensweisen von Temu gegenüber den Händlern zu überprüfen.
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: "Monatlich besuchen mehr als 100 Millionen Nutzerinnen und Nutzer die europäischen Onlinemarktplätze von Temu. Seit etwa einem Jahr ist die Handelsplattform auch für deutsche Händler geöffnet. Wir gehen dem Verdacht nach, dass Temu unzulässige Vorgaben für die Preisgestaltung der Händler auf dem deutschen Marktplatz machen könnte. Solche Vorgaben könnten erhebliche Wettbewerbsbeschränkungen darstellen und letztlich auch Preiserhöhungen auf anderen Vertriebswegen zur Folge haben."
Temu betreibt verschiedene Handelsplattformen, seit 2023 auch in Deutschland, ohne selbst als Verkäufer auf diesen Plattformen tätig zu sein. Auf der deutschen Handelsplattform wird eine breite Palette von Produkten angeboten. Der Onlinemarktplatz ist über die Website "www.temu.com" und über eine kostenlose App für mobile Endgeräte "Temu: Shoppe wie Milliardäre" abrufbar. Temu ist im Rahmen des Digital Services Act (DSA) seit Mai 2024 als Very Large Online Plattform (VLOP) designiert. Damit unterliegt Temu diesbezüglichen Transparenzberichtspflichten gegenüber der Europäischen Union. In diesem Zusammenhang hat Temu angegeben, im ersten Halbjahr 2025 im Schnitt monatlich 115,7 Mio. aktive Nutzende in der Europäischen Union erreicht zu haben. In Deutschland verfügt Temu danach über 19,3 Mio. aktive Nutzende.
Die vom Bundeskartellamt in den Blick genommenen Händlerkonditionen für einen Verkauf an Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland betreffen eine mögliche Einflussnahme auf die Preisgestaltung der Händler auf dem deutschen Onlinemarktplatz von Temu u. a. durch eine mögliche Bestimmung der Endverkaufspreise durch Temu selbst. Dem Bundeskartellamt liegt diesbezüglich auch eine Beschwerde des Handelsverband Deutschland - HDE - e.V. gegen Temu vor.
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: "Monatlich besuchen mehr als 100 Millionen Nutzerinnen und Nutzer die europäischen Onlinemarktplätze von Temu. Seit etwa einem Jahr ist die Handelsplattform auch für deutsche Händler geöffnet. Wir gehen dem Verdacht nach, dass Temu unzulässige Vorgaben für die Preisgestaltung der Händler auf dem deutschen Marktplatz machen könnte. Solche Vorgaben könnten erhebliche Wettbewerbsbeschränkungen darstellen und letztlich auch Preiserhöhungen auf anderen Vertriebswegen zur Folge haben."
Temu betreibt verschiedene Handelsplattformen, seit 2023 auch in Deutschland, ohne selbst als Verkäufer auf diesen Plattformen tätig zu sein. Auf der deutschen Handelsplattform wird eine breite Palette von Produkten angeboten. Der Onlinemarktplatz ist über die Website "www.temu.com" und über eine kostenlose App für mobile Endgeräte "Temu: Shoppe wie Milliardäre" abrufbar. Temu ist im Rahmen des Digital Services Act (DSA) seit Mai 2024 als Very Large Online Plattform (VLOP) designiert. Damit unterliegt Temu diesbezüglichen Transparenzberichtspflichten gegenüber der Europäischen Union. In diesem Zusammenhang hat Temu angegeben, im ersten Halbjahr 2025 im Schnitt monatlich 115,7 Mio. aktive Nutzende in der Europäischen Union erreicht zu haben. In Deutschland verfügt Temu danach über 19,3 Mio. aktive Nutzende.
Die vom Bundeskartellamt in den Blick genommenen Händlerkonditionen für einen Verkauf an Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland betreffen eine mögliche Einflussnahme auf die Preisgestaltung der Händler auf dem deutschen Onlinemarktplatz von Temu u. a. durch eine mögliche Bestimmung der Endverkaufspreise durch Temu selbst. Dem Bundeskartellamt liegt diesbezüglich auch eine Beschwerde des Handelsverband Deutschland - HDE - e.V. gegen Temu vor.
© 2025 Bundeskartellamt