Muss ein BU-Antragsteller Erkrankungen offenlegen, wenn der Versicherer gar nicht danach fragt? Das sorgt in der BU regelmäßig für Streit. Doch nur ausdrücklich gestellte Gesundheitsfragen müssen beantwortet werden. Wie es um eine Pflicht zur spontanen Mitteilung steht, erläutert Rechtsexperte Björn Thorben M. Jöhnke in seiner regelmäßig erscheinenden BU-Kolumne. Ein Artikel von Björn Thorben M. Jöhnke, Fachanwalt für Versicherungsrecht und Partner der Kanzlei Jöhnke & Reichow RechtsanwälteWenn ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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