Mit der Umsetzung der neuen EU-Verbraucherkreditrichtlinie steht ein weiterer wichtiger Schritt in der Regulierung unserer Branche an. Ziel ist es, Verbraucherinnen und Verbraucher wirksam vor Überschuldung züschützen. Doch genaühier droht der aktuelle Gesetzentwurf sein eigenes Ziel züverfehlen. WO AUSNAHMEN GESCHAFFEN WERDEN, BLEIBT DER WETTBEWERB AUF DER STRECKE Der AfW begrüßt ausdrücklich, dass ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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