Beim Einkauf im Supermarkt sollte man aufmerksam bleiben: Das LG Frankenthal entschied, dass ein Betreiber nicht ständig für saubere Böden sorgen muss. Halbstündige Kontrollen reichen aus, um seiner Verkehrssicherungspflicht nachzukommen. Eine Kundin war in einem Supermarkt in Neustadt a.d. Weinstraße auf einem Salatblatt ausgerutscht und zog sich einen Brustwirbelbruch zu. Sie forderte 10.000 Euro Schmerzensgeld. Die Betreiberin wies nach, dass der Boden täglich maschinell gereinigt und alle 30 ...Den vollständigen Artikel lesen ...
© 2025 AssCompact