Berlin (ots) -
Vor Ort dringend benötigte Projekte können endlich umgesetzt werden
Der Deutsche Bundestag berät am heutigen Donnerstag in 2./3. Lesung das Gesetz zur Finanzierung von Infrastrukturinvestitionen von Ländern und Kommunen. Dazu erklärt der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Kommunalpolitik der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Klaus Mack:
"Die Bundesregierung setzt ein starkes Zeichen für unsere Kommunen: Mit dem neuen Länder- und Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz stellen wir aus dem im März beschlossenen Sondervermögen 100 Milliarden Euro für Investitionen bereit. Damit schaffen wir die Grundlage, um vor Ort dringend benötigte Projekte endlich umzusetzen - flexibel, schnell und zielgerichtet.
Ob neue Schulen, moderne Straßen, leistungsfähige Krankenhäuser oder nachhaltige Energieprojekte - die Kommunen entscheiden zusammen mit den Ländern, wo die Mittel am meisten gebraucht werden. Die Bereiche der Mittelverwendung sind weit gefasst und es sind auch Maßnahmen eingeschlossen, die bereits zum 1. Januar 2025 begonnen wurden. Das stärkt die kommunale Selbstverwaltung.
Der Bund räumt den Ländern weitgehende Freiheiten bei der Umsetzung des Gesetzes auf Landesebene ein. Das bezieht sich sowohl auf die Mittelverteilung als auch auf die Verwendungsnachweise. Entscheidend ist, dass die Umsetzung schnell und unbürokratisch erfolgt und eine flexible Mittelbereitstellung gewährleistet ist. Wir haben das feste Vertrauen, dass sich die Länder ihrer Verantwortung bewusst sind und die Mittel im Sinne der Menschen vor Ort einsetzen werden.
Diese Infrastrukturinvestitionen sind ein Meilenstein: Sie schaffen Arbeitsplätze, fördern das Wachstum und machen unser Land fit für die kommenden Jahrzehnte. Gemeinsam bauen wir an einer starken, nachhaltigen und lebenswerten Zukunft - für alle Menschen in Deutschland."
Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-53015
Fax: (030) 227-56660
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Originalmeldung: https://www.presseportal.de/pm/7846/6134549
Vor Ort dringend benötigte Projekte können endlich umgesetzt werden
Der Deutsche Bundestag berät am heutigen Donnerstag in 2./3. Lesung das Gesetz zur Finanzierung von Infrastrukturinvestitionen von Ländern und Kommunen. Dazu erklärt der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Kommunalpolitik der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Klaus Mack:
"Die Bundesregierung setzt ein starkes Zeichen für unsere Kommunen: Mit dem neuen Länder- und Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz stellen wir aus dem im März beschlossenen Sondervermögen 100 Milliarden Euro für Investitionen bereit. Damit schaffen wir die Grundlage, um vor Ort dringend benötigte Projekte endlich umzusetzen - flexibel, schnell und zielgerichtet.
Ob neue Schulen, moderne Straßen, leistungsfähige Krankenhäuser oder nachhaltige Energieprojekte - die Kommunen entscheiden zusammen mit den Ländern, wo die Mittel am meisten gebraucht werden. Die Bereiche der Mittelverwendung sind weit gefasst und es sind auch Maßnahmen eingeschlossen, die bereits zum 1. Januar 2025 begonnen wurden. Das stärkt die kommunale Selbstverwaltung.
Der Bund räumt den Ländern weitgehende Freiheiten bei der Umsetzung des Gesetzes auf Landesebene ein. Das bezieht sich sowohl auf die Mittelverteilung als auch auf die Verwendungsnachweise. Entscheidend ist, dass die Umsetzung schnell und unbürokratisch erfolgt und eine flexible Mittelbereitstellung gewährleistet ist. Wir haben das feste Vertrauen, dass sich die Länder ihrer Verantwortung bewusst sind und die Mittel im Sinne der Menschen vor Ort einsetzen werden.
Diese Infrastrukturinvestitionen sind ein Meilenstein: Sie schaffen Arbeitsplätze, fördern das Wachstum und machen unser Land fit für die kommenden Jahrzehnte. Gemeinsam bauen wir an einer starken, nachhaltigen und lebenswerten Zukunft - für alle Menschen in Deutschland."
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