BERLIN (dpa-AFX) - Der Bundestag hat die gesetzlichen Weichen dafür gestellt, dass ein Fünftel des milliardenschweren Infrastruktur-Sondervermögens an Länder und Kommunen fließt. Die Abgeordneten verabschiedeten unter anderem ein Gesetz, das die Verteilung der zugesagten 100 Milliarden Euro regelt: So gehen rund 21,1 Prozent der Gelder an das bevölkerungsreiche Nordrhein-Westfalen, während das kleine Bremen nur gut 0,9 Prozent erhält.
Um Investitionen in Straßen, Schulen, Kindergärten oder Schwimmbäder weiter zu erleichtern, wurden gleichzeitig die Verschuldungsregeln für die Bundesländer gelockert. Davon profitieren vor allem das Saarland und Bremen.
Die beiden hoch verschuldeten Länder erhalten nämlich Sanierungshilfen aus dem Bundeshaushalt und dürften deshalb eigentlich keine Kredite aufnehmen wie alle anderen Bundesländer. Wenn nach dem Bundestag auch der Bundesrat zustimmt, gelten für Bremen und das Saarland jedoch die gleichen gelockerten Schulden-Obergrenzen wie für die anderen 14 Länder, ohne dass dadurch ihre Sanierungshilfen von jährlich jeweils 400 Millionen Euro in Gefahr wären./ax/DP/he