Die eigene Bestattung finanziell absichern lässt sich nicht nur über eine Sterbegeldversicherung, sondern auch durch einen Bestattungsvorsorge-Treuhandvertrag. Das FG Münster entschied kürzlich, dass die Aufwendungen dafür steuerlich nicht als außergewöhnliche Belastung gelten. Die häufigste Form der Bestattungsvorsorge ist nach wie vor die Sterbegeldversicherung. Doch es gibt eine weitere Möglichkeit, die eigene Bestattung finanziell abzusichern: eine Einmalzahlung in einen Bestattungsvorsorge-Treuhandvertrag. ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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