Vaduz (ots) -
Im Rahmen seiner internationalen Kooperation im Steuerbereich hat Liechtenstein 2016 den automatischen Informationsaustausch von Finanzkonten (AIA) nach dem gemeinsamen Meldestandard (Common Reporting Standard; CRS) der OECD eingeführt. Seither haben sich die Finanzmärkte sowie die angebotenen Dienstleistungen und Produkte stetig weiterentwickelt. Vor diesem Hintergrund und der zunehmenden Digitalisierung der Finanzmärkte hat die zuständige OECD-Arbeitsgruppe im Auftrag der G20 den CRS überarbeitet (Addendum CRS). Die revidierte Empfehlung zum CRS wurde am 8. Juni 2023 vom OECD-Rat angenommen.
Die Umsetzung des automatischen Informationsaustauschs mit den EU-Staaten erfolgt auf Grundlage des AIA-Abkommens zwischen Liechtenstein und der EU (Liechtenstein-EU). Der erforderliche Nachvollzug des Addendum CRS erforderte eine entsprechende Anpassung des AIA-Abkommens Liechtenstein-EU, die mit der EU-Kommission verhandelt wurde.
Pascal Schafhauser, Botschafter bei Liechtensteins Mission bei der Europäischen Union, unterzeichnete am 13. Oktober 2025 das Änderungsprotokoll zum AIA-Abkommen Liechtenstein-EU. Das paraphierte Änderungsprotokoll zum AIA-Abkommen Liechtenstein-EU anerkennt explizit die konstruktive, transparente und offene Kooperation zwischen den Vertragspartnern sowie Liechtensteins Verlässlichkeit und hohe Umsetzungsrate betreffend EU-Rechtsakte.
Ebenfalls positiv anerkannt wird der geschaffene rechtliche Rahmen in Bezug auf Transparenz und den Informationsaustausch in Steuersachen. Liechtenstein und die EU-Mitgliedstaaten sind langjährige und zuverlässige Partner im Bereich der Steuerkooperation einschliesslich des steuerlichen Informationsaustausches. In diesem Zusammenhang wird im Änderungsprotokoll anerkannt, dass Liechtenstein korrespondierende Massnahmen zu denjenigen Vorgaben innerhalb der EU umgesetzt hat - insbesondere im Bereich des automatischen Informationsaustauschs von Finanzkonten nach dem gemeinsamen Meldestandard.
Die effektive Umsetzung der internationalen Standards im Bereich der Steuerkooperation ist ein zentraler Pfeiler der Finanzplatzstrategie Liechtensteins. Entscheidend ist dabei nicht nur die inhaltliche Umsetzung, sondern auch deren Zeitpunkt. Denn nur durch ein hohes Mass an Konformität mit internationalen Standards kann die Rechtssicherheit für Kundinnen und Kunden sowie Finanzplatzakteurinnen und Akteure gewährleistet werden.
Es ist geplant, dass das Änderungsprotokoll per 1. Januar 2026 in Kraft tritt.
Pressekontakt:
Ministerium für Präsidiales und Finanzen
Eve Beck, Generalsekretärin
T +423 236 74 37
eve.beck@regierung.li
Original-Content von: Fürstentum Liechtenstein, übermittelt durch news aktuell
Originalmeldung: https://www.presseportal.ch/de/pm/100000148/100935880
Im Rahmen seiner internationalen Kooperation im Steuerbereich hat Liechtenstein 2016 den automatischen Informationsaustausch von Finanzkonten (AIA) nach dem gemeinsamen Meldestandard (Common Reporting Standard; CRS) der OECD eingeführt. Seither haben sich die Finanzmärkte sowie die angebotenen Dienstleistungen und Produkte stetig weiterentwickelt. Vor diesem Hintergrund und der zunehmenden Digitalisierung der Finanzmärkte hat die zuständige OECD-Arbeitsgruppe im Auftrag der G20 den CRS überarbeitet (Addendum CRS). Die revidierte Empfehlung zum CRS wurde am 8. Juni 2023 vom OECD-Rat angenommen.
Die Umsetzung des automatischen Informationsaustauschs mit den EU-Staaten erfolgt auf Grundlage des AIA-Abkommens zwischen Liechtenstein und der EU (Liechtenstein-EU). Der erforderliche Nachvollzug des Addendum CRS erforderte eine entsprechende Anpassung des AIA-Abkommens Liechtenstein-EU, die mit der EU-Kommission verhandelt wurde.
Pascal Schafhauser, Botschafter bei Liechtensteins Mission bei der Europäischen Union, unterzeichnete am 13. Oktober 2025 das Änderungsprotokoll zum AIA-Abkommen Liechtenstein-EU. Das paraphierte Änderungsprotokoll zum AIA-Abkommen Liechtenstein-EU anerkennt explizit die konstruktive, transparente und offene Kooperation zwischen den Vertragspartnern sowie Liechtensteins Verlässlichkeit und hohe Umsetzungsrate betreffend EU-Rechtsakte.
Ebenfalls positiv anerkannt wird der geschaffene rechtliche Rahmen in Bezug auf Transparenz und den Informationsaustausch in Steuersachen. Liechtenstein und die EU-Mitgliedstaaten sind langjährige und zuverlässige Partner im Bereich der Steuerkooperation einschliesslich des steuerlichen Informationsaustausches. In diesem Zusammenhang wird im Änderungsprotokoll anerkannt, dass Liechtenstein korrespondierende Massnahmen zu denjenigen Vorgaben innerhalb der EU umgesetzt hat - insbesondere im Bereich des automatischen Informationsaustauschs von Finanzkonten nach dem gemeinsamen Meldestandard.
Die effektive Umsetzung der internationalen Standards im Bereich der Steuerkooperation ist ein zentraler Pfeiler der Finanzplatzstrategie Liechtensteins. Entscheidend ist dabei nicht nur die inhaltliche Umsetzung, sondern auch deren Zeitpunkt. Denn nur durch ein hohes Mass an Konformität mit internationalen Standards kann die Rechtssicherheit für Kundinnen und Kunden sowie Finanzplatzakteurinnen und Akteure gewährleistet werden.
Es ist geplant, dass das Änderungsprotokoll per 1. Januar 2026 in Kraft tritt.
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