Die Abschreibung von vermieteten Bestandsimmobilien folgt in der Praxis häufig standardisierten Mustern. Dabei bietet die geltende Rechtslage durchaus Spielraum, den steuerlichen Aufwand eines Immobilieninvestments sachgerechter - und in vielen Fällen vorteilhafter - zu gestalten. Ein Gastbeitrag von Daniel Preis, Co-CEO und CSO der Domicil Real Estate AGSpätestens seit dem BMF-Schreiben vom Februar 2023 ist klar: Die Restnutzungsdauer eines Gebäudes darf realistisch geschätzt und steuerlich geltend ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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