Zürich (ots) -
In der vierten Verhandlungsrunde hat der Schweizerische Baumeisterverband (SBV) den neuen Entwurf des Landesmantelvertrages (LMV) mit den Gewerkschaften weiter vertieft und konstruktiv diskutiert. Ziel bleibt ein zukunftsfähiger, allgemeinverbindlicher LMV, der per 1. Januar 2026 in Kraft treten kann. Dieser steht für faire und moderne Arbeitsbedingungen, einen wirksamen Vollzug und einen Markt ohne Lohndumping.
Der Vertragsentwurf der Baumeister sieht ein modernes, praxisnahes Regelwerk mit klaren Mindeststandards vor, die auch effektiv durchgesetzt werden können. Zentrale Elemente sind:
- Automatische jährliche Anpassung der Mindestlöhne an die Teuerung. Die Baumeister bekennen sich weiterhin zu den höchsten Mindestlöhnen von Europa!
- Keine Änderung der Jahresarbeitszeit: 2112 Stunden, weiterhin durchschnittlich 40,5 Stunden pro Woche bei einer Fünftagewoche.
- In besonderen Fällen, wie beispielswiese bei Schlechtwetterausfällen, soll auch flexibel an einer beschränkten Zahl von Samstagen zuschlagsfrei gearbeitet werden dürfen. Wenn dies möglich ist, könnten die weiteren Samstage wie bisher vergütet werden.
- Erweitertes Gleitzeitkonto mit klar definierten Ober- und Untergrenzen. Diese Gleitzeitstunden können Mitarbeitende auch in Form von Freizeit kompensieren.
- Möglichkeit für Langzeitkonten etwa für Weiterbildung oder Familienverpflichtungen.
- Frühzeitige Kommunikation von Betriebsferien und Brückentagen.
- Überprüfung der Kündigungsfristen älterer Arbeitnehmender, um die Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt nicht zu erschweren.
- Die Angleichung des Kündigungsschutzes bei Krankheit und Unfall an die Regeln des Obligationenrechts OR wird auf Anregung des SBV von den Gewerkschaften technisch überprüft, weil die bisherige Lösung für Arbeitnehmer negative Auswirkungen haben kann: Durch die Krankentaggeldlösung gemäss Versicherungsvertragsgesetz ist auch über das Ende des Arbeitsverhältnisses hinaus sichergestellt, dass ein Taggeld während der Krankheit bezahlt wird.
- Einfachere Handhabung der Zuschläge für Arbeiten im Wasser und Schlamm, weil diese Arbeiten dank Maschinen, besserer Planung und Schutzausrüstung deutlich weniger belastend sind.
- Anpassungen bei den Lohnabzügen, damit man Berufseinsteiger besser in der Branche halten kann.
- Die Kombination der täglichen Reisezeit mit einer Anrechnung an den Gleitzeitstundensaldo, sowie eine praktikable KMU-taugliche Lösung werden mit den Gewerkschaften weiter besprochen.
Es ist dem SBV ein zentrales Anliegen, dass mit dem neuen LMV ein wirkungsvoller Vollzug von Mindeststandards sichergestellt und die Aus- und Weiterbildung gestärkt werden kann. Für diesen Zweck eingezogene Gelder sollen konsequent auch dafür eingesetzt werden.
Praxisnaher Vertrag ermöglicht Schutz vor Lohndumping und moderne Arbeitsbedingungen
Der neue Vertrag legt moderne, praxisnahe Arbeitsbedingungen mit klaren Mindeststandards fest, die auch effektiv vollzogen werden können. Er setzt auf die konsequente Durchsetzung der wichtigsten und klar verständlichen Standards statt auf möglichst viele Artikel. Nur so lassen sich Lohndumping und Schwarzarbeit effektiv bekämpfen. Darüber hinaus ermöglicht er mehr Freiraum bei der Gestaltung der Arbeitszeit, wie beispielsweise die Möglichkeit von Langzeitkonten, die in Freizeit kompensiert werden können. Der heutige LMV sieht keine Kompensationsmöglichkeiten über einen längeren Zeitraum hinweg vor.
Die LMV-Verhandlungen dauern an. Die nächste Verhandlungsrunde ist für den 28. Oktober 2025 terminiert.
Pressekontakt:
Jacqueline Theiler, Leiterin Kommunikation
Tel: +41 58 360 76 42, jacqueline.theiler@baumeister.ch
Matthias Engel, Mediensprecher
Tel: +41 58 360 76 35, matthias.engel@baumeister.ch
Original-Content von: SBV Schweiz. Baumeisterverband, übermittelt durch news aktuell
Originalmeldung: https://www.presseportal.ch/de/pm/100051907/100935889
In der vierten Verhandlungsrunde hat der Schweizerische Baumeisterverband (SBV) den neuen Entwurf des Landesmantelvertrages (LMV) mit den Gewerkschaften weiter vertieft und konstruktiv diskutiert. Ziel bleibt ein zukunftsfähiger, allgemeinverbindlicher LMV, der per 1. Januar 2026 in Kraft treten kann. Dieser steht für faire und moderne Arbeitsbedingungen, einen wirksamen Vollzug und einen Markt ohne Lohndumping.
Der Vertragsentwurf der Baumeister sieht ein modernes, praxisnahes Regelwerk mit klaren Mindeststandards vor, die auch effektiv durchgesetzt werden können. Zentrale Elemente sind:
- Automatische jährliche Anpassung der Mindestlöhne an die Teuerung. Die Baumeister bekennen sich weiterhin zu den höchsten Mindestlöhnen von Europa!
- Keine Änderung der Jahresarbeitszeit: 2112 Stunden, weiterhin durchschnittlich 40,5 Stunden pro Woche bei einer Fünftagewoche.
- In besonderen Fällen, wie beispielswiese bei Schlechtwetterausfällen, soll auch flexibel an einer beschränkten Zahl von Samstagen zuschlagsfrei gearbeitet werden dürfen. Wenn dies möglich ist, könnten die weiteren Samstage wie bisher vergütet werden.
- Erweitertes Gleitzeitkonto mit klar definierten Ober- und Untergrenzen. Diese Gleitzeitstunden können Mitarbeitende auch in Form von Freizeit kompensieren.
- Möglichkeit für Langzeitkonten etwa für Weiterbildung oder Familienverpflichtungen.
- Frühzeitige Kommunikation von Betriebsferien und Brückentagen.
- Überprüfung der Kündigungsfristen älterer Arbeitnehmender, um die Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt nicht zu erschweren.
- Die Angleichung des Kündigungsschutzes bei Krankheit und Unfall an die Regeln des Obligationenrechts OR wird auf Anregung des SBV von den Gewerkschaften technisch überprüft, weil die bisherige Lösung für Arbeitnehmer negative Auswirkungen haben kann: Durch die Krankentaggeldlösung gemäss Versicherungsvertragsgesetz ist auch über das Ende des Arbeitsverhältnisses hinaus sichergestellt, dass ein Taggeld während der Krankheit bezahlt wird.
- Einfachere Handhabung der Zuschläge für Arbeiten im Wasser und Schlamm, weil diese Arbeiten dank Maschinen, besserer Planung und Schutzausrüstung deutlich weniger belastend sind.
- Anpassungen bei den Lohnabzügen, damit man Berufseinsteiger besser in der Branche halten kann.
- Die Kombination der täglichen Reisezeit mit einer Anrechnung an den Gleitzeitstundensaldo, sowie eine praktikable KMU-taugliche Lösung werden mit den Gewerkschaften weiter besprochen.
Es ist dem SBV ein zentrales Anliegen, dass mit dem neuen LMV ein wirkungsvoller Vollzug von Mindeststandards sichergestellt und die Aus- und Weiterbildung gestärkt werden kann. Für diesen Zweck eingezogene Gelder sollen konsequent auch dafür eingesetzt werden.
Praxisnaher Vertrag ermöglicht Schutz vor Lohndumping und moderne Arbeitsbedingungen
Der neue Vertrag legt moderne, praxisnahe Arbeitsbedingungen mit klaren Mindeststandards fest, die auch effektiv vollzogen werden können. Er setzt auf die konsequente Durchsetzung der wichtigsten und klar verständlichen Standards statt auf möglichst viele Artikel. Nur so lassen sich Lohndumping und Schwarzarbeit effektiv bekämpfen. Darüber hinaus ermöglicht er mehr Freiraum bei der Gestaltung der Arbeitszeit, wie beispielsweise die Möglichkeit von Langzeitkonten, die in Freizeit kompensiert werden können. Der heutige LMV sieht keine Kompensationsmöglichkeiten über einen längeren Zeitraum hinweg vor.
Die LMV-Verhandlungen dauern an. Die nächste Verhandlungsrunde ist für den 28. Oktober 2025 terminiert.
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Jacqueline Theiler, Leiterin Kommunikation
Tel: +41 58 360 76 42, jacqueline.theiler@baumeister.ch
Matthias Engel, Mediensprecher
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