Geschädigte eines E-Scooter-Unfalls können den Haftpflichtversicherer des Vermieters in Anspruch nehmen, so ein Urteil. Und weiter: Versicherer müssen versuchen, den Unfall aktiv aufzuklären und Vermieter von E-Scootern sind verpflichtet, die Daten des Fahrers offenzulegen. Nach einem Unfall mit einem E-Scooter können Geschädigte direkt die Haftpflichtversicherung des Vermieters in Anspruch nehmen, das hat das Landgericht (LG) Berlin II in einem Urteil vom Dezember 2024 klargestellt. Über das Urteil ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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