Wer ist zuständig, wenn eine ehrenamtliche Gassi-Geherin beim Hunde-Ausführen stürzt? Das Sozialgericht Oldenburg entschied, dass freiwillige Tätigkeiten in einem Tierheim unter Umständen wie ein Beschäftigungsverhältnis behandelt werden können und Unfälle damit versichert sind. Ehrenamtliches Engagement ist das Rückgrat vieler sozialer und gemeinnütziger Organisationen. Doch wo endet freiwilliges Engagement, und wo beginnt in Falle eines Unfalls die Zuständigkeit einer Berufsgenossenschaft? Das ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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