Berlin (ots) -
Der Marburger Bund lehnt die im Koalitionsvertrag angekündigte Reform des Arbeitszeitgesetzes entschieden ab. "Wer die Tageshöchstgrenze aus dem Gesetz streicht, hebelt einen zentralen Pfeiler des Arbeitsschutzes aus. Flexibilität darf nicht heißen, dass Ärztinnen und Ärzte und andere Beschäftigte noch länger verfügbar sein müssen. Wer ernsthaft für Gesundheitsschutz sowie eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben eintreten will, muss Grenzen respektieren - nicht abschaffen", erklärte Dr. Susanne Johna, 1. Vorsitzende des Marburger Bundes.
Die Ärztegewerkschaft weist in einem Positionspapier darauf hin, dass das geltende Recht schon jetzt flexible Modelle in ausreichendem Maße ermöglicht - auf Grundlage tarifvertraglicher Vereinbarungen, die stets auf Ausgleich und Begrenzung ausgerichtet sind. Susanne Johna: "Ärztinnen und Ärzte sowie Pflegekräfte stellen die medizinische Versorgung rund um die Uhr an 365 Tagen im Jahr sicher. Mehr Flexibilität geht nicht!" Eine gesetzliche Entgrenzung würde hingegen die Position der Beschäftigten sowie den Arbeitsschutz schwächen und tarifliche Regelungen unterlaufen. Denn viele Schutzmechanismen, die in Tarifverträgen bei längeren Diensten vorgesehen sind - etwa Ruhezeiten, Freizeitausgleich oder Dienstbegrenzungen - setzen die Existenz einer gesetzlichen Regel voraus, von der in tariflich definierten Ausnahmen abgewichen werden kann. Wird diese gesetzliche Grenze abgeschafft, verlieren auch tarifliche Ausgleichs- und Schutzmechanismen an Wirksamkeit.
Der Marburger Bund fordert daher, die tägliche Höchstgrenze im Arbeitszeitgesetz zu erhalten und die tarifliche Regelungskompetenz zu respektieren. Eine bloße wöchentliche Höchstarbeitszeit würde faktisch nach Abzug der Mindestruhezeit von 11 Stunden eine tägliche Höchstarbeitszeit von 13 Stunden abzüglich Pausen ermöglichen.
Die Arbeitgeber werden aufgefordert, unter den bestehenden Rahmenbedingungen angestellten Ärztinnen und Ärzten mehr Arbeitszeitsouveränität einzuräumen. "Die von Arbeitgebern geäußerte Behauptung, längere Tagesschichten ermöglichten eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben, steht im klaren Widerspruch zu den Begrenzungen von Kinderbetreuungszeiten wie auch zu allen arbeitsmedizinischen Erkenntnissen und den erklärten Wünschen der Beschäftigten nach geregelten und planbaren Arbeitszeiten in einem belastbaren Umfang", heißt es in dem Positionspapier des Verbandes der angestellten Ärztinnen und Ärzte.
Pressekontakt:
Marburger Bund Bundesverband
Referat Verbandskommunikation
Hans-Jörg Freese (Pressesprecher)
Tel. (030) 746846-40
Mobiltel.: 0162 2112425
E-Mail: presse@marburger-bund.de
Original-Content von: Marburger Bund - Bundesverband, übermittelt durch news aktuell
Originalmeldung: https://www.presseportal.de/pm/77282/6138793
Der Marburger Bund lehnt die im Koalitionsvertrag angekündigte Reform des Arbeitszeitgesetzes entschieden ab. "Wer die Tageshöchstgrenze aus dem Gesetz streicht, hebelt einen zentralen Pfeiler des Arbeitsschutzes aus. Flexibilität darf nicht heißen, dass Ärztinnen und Ärzte und andere Beschäftigte noch länger verfügbar sein müssen. Wer ernsthaft für Gesundheitsschutz sowie eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben eintreten will, muss Grenzen respektieren - nicht abschaffen", erklärte Dr. Susanne Johna, 1. Vorsitzende des Marburger Bundes.
Die Ärztegewerkschaft weist in einem Positionspapier darauf hin, dass das geltende Recht schon jetzt flexible Modelle in ausreichendem Maße ermöglicht - auf Grundlage tarifvertraglicher Vereinbarungen, die stets auf Ausgleich und Begrenzung ausgerichtet sind. Susanne Johna: "Ärztinnen und Ärzte sowie Pflegekräfte stellen die medizinische Versorgung rund um die Uhr an 365 Tagen im Jahr sicher. Mehr Flexibilität geht nicht!" Eine gesetzliche Entgrenzung würde hingegen die Position der Beschäftigten sowie den Arbeitsschutz schwächen und tarifliche Regelungen unterlaufen. Denn viele Schutzmechanismen, die in Tarifverträgen bei längeren Diensten vorgesehen sind - etwa Ruhezeiten, Freizeitausgleich oder Dienstbegrenzungen - setzen die Existenz einer gesetzlichen Regel voraus, von der in tariflich definierten Ausnahmen abgewichen werden kann. Wird diese gesetzliche Grenze abgeschafft, verlieren auch tarifliche Ausgleichs- und Schutzmechanismen an Wirksamkeit.
Der Marburger Bund fordert daher, die tägliche Höchstgrenze im Arbeitszeitgesetz zu erhalten und die tarifliche Regelungskompetenz zu respektieren. Eine bloße wöchentliche Höchstarbeitszeit würde faktisch nach Abzug der Mindestruhezeit von 11 Stunden eine tägliche Höchstarbeitszeit von 13 Stunden abzüglich Pausen ermöglichen.
Die Arbeitgeber werden aufgefordert, unter den bestehenden Rahmenbedingungen angestellten Ärztinnen und Ärzten mehr Arbeitszeitsouveränität einzuräumen. "Die von Arbeitgebern geäußerte Behauptung, längere Tagesschichten ermöglichten eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben, steht im klaren Widerspruch zu den Begrenzungen von Kinderbetreuungszeiten wie auch zu allen arbeitsmedizinischen Erkenntnissen und den erklärten Wünschen der Beschäftigten nach geregelten und planbaren Arbeitszeiten in einem belastbaren Umfang", heißt es in dem Positionspapier des Verbandes der angestellten Ärztinnen und Ärzte.
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