BERLIN (dpa-AFX) - Für Honig sollen bald genauere Herkunftsangaben Pflicht werden. Auf den Gläsern und Etiketten müssen dann die Namen aller Ursprungsländer gekennzeichnet werden, wenn es mehrere sind. Das sieht eine Verordnung des Bundesernährungsministeriums vor, der heute der Bundesrat zustimmen soll. Noch sind auch pauschale Angaben möglich wie "Mischung von Honig aus EU-Ländern und Nicht-EU-Ländern". Die neuen Vorgaben für den europäischen Markt sind in einer EU-Richtlinie geregelt, die jetzt national umgesetzt wird.
Ernährungsminister Alois Rainer (CSU) hatte bereits zur Vorlage der Verordnung deutlich gemacht: "Mit der genauen Ursprungsangabe ist bei jedem Glas Honig klar, woher der Honig kommt. Das ist die Transparenz, die wir brauchen." Eine klare Kennzeichnung für Verbraucherinnen und Verbraucher sorge für Fairness im Wettbewerb und erleichtere es, sich für heimische Produkte zu entscheiden.
Namen aller Herkunftsländer mit Anteil im Glas
Bei der künftigen Kennzeichnung müssen die Herkunftsländer in absteigender Reihenfolge ihres Anteils angegeben werden und zusätzlich der Gewichtsanteil in Prozent. In Kraft treten sollen die Neuregelungen am 14. Juni 2026, wie das Ministerium erläuterte. Die 2024 auf EU-Ebene beschlossene Richtlinie muss zuvor bis zum 14. Dezember in deutsches Recht umgesetzt sein.
Hintergrund von Honigmischungen ist auch, dass die heimische Erzeugung die Nachfrage nicht deckt. Der Selbstversorgungsgrad sank im vergangenen Jahr auf 37 Prozent, wie aus Daten des Ministeriums hervorgeht. Importiert wurden 72.600 Tonnen. Wichtigste Herkunftsländer nach Menge waren die Ukraine (22 Prozent), Argentinien (14 Prozent), Rumänien und Mexiko (jeweils 7 Prozent)./sam/DP/zb