Bern (ots) -
Die interkantonale Geldspielaufsicht (Gespa) hat bei den zuständigen Strafverfolgungsbehörden Strafanzeige im Zusammenhang mit der Blockchain-basierten NFT-Plattform der Fédération Internationale de Football Association (FIFA) eingereicht. Im Rahmen der Sachverhaltsabklärung hat sich der Verdacht erhärtet, dass auf collect.fifa.com in der Schweiz nicht bewilligte und damit illegale Geldspiele angeboten werden. Die Gespa ist verpflichtet, die zuständigen Strafverfolgungsbehörden zu benachrichtigen, wenn sie von Verstössen gegen das Schweizer Geldspielgesetz Kenntnis erhält.
Die Gespa wurde Anfang Oktober 2025 auf die Online-Plattform collect.fifa.com aufmerksam. Dort werden verschiedene Gewinnspiele (Drops, Challenges etc.) im Zusammenhang mit sogenannten Collectibles (Sammelstücke) angeboten. Bei diesen Sammelstücken handelt es sich um Non-Fungible Tokens (NFTs).
An den Gewinnspielen kann nur gegen einen geldwerten Einsatz teilgenommen werden, wobei geldwerte Vorteile in Aussicht stehen. Ob die Teilnehmenden einen Gewinn erzielen, hängt von Zufallsziehungen oder ähnlichen Verfahren ab. Aus geldspielrechtlicher Sicht handelt es sich bei den betreffenden Angeboten teilweise um Lotterien und teils um Sportwetten (Right to Final).
Die abschliessende strafrechtliche Beurteilung obliegt den Strafverfolgungsbehörden. Diese können die Gespa bei Bedarf zur Untersuchung beiziehen (Art. 135 Abs. 1 Bundesgesetz über Geldspiele).
In Respektierung der Zuständigkeit der Strafverfolgungsbehörden sehen wir derzeit von weiteren Auskünften ab.
Kontakt:
info@gespa.ch
Tel. +41 31 313 13 03
Original-Content von: Interkantonale Geldspielaufsicht (Gespa), übermittelt durch news aktuell
Originalmeldung: https://www.presseportal.ch/de/pm/100012789/100935990
Die interkantonale Geldspielaufsicht (Gespa) hat bei den zuständigen Strafverfolgungsbehörden Strafanzeige im Zusammenhang mit der Blockchain-basierten NFT-Plattform der Fédération Internationale de Football Association (FIFA) eingereicht. Im Rahmen der Sachverhaltsabklärung hat sich der Verdacht erhärtet, dass auf collect.fifa.com in der Schweiz nicht bewilligte und damit illegale Geldspiele angeboten werden. Die Gespa ist verpflichtet, die zuständigen Strafverfolgungsbehörden zu benachrichtigen, wenn sie von Verstössen gegen das Schweizer Geldspielgesetz Kenntnis erhält.
Die Gespa wurde Anfang Oktober 2025 auf die Online-Plattform collect.fifa.com aufmerksam. Dort werden verschiedene Gewinnspiele (Drops, Challenges etc.) im Zusammenhang mit sogenannten Collectibles (Sammelstücke) angeboten. Bei diesen Sammelstücken handelt es sich um Non-Fungible Tokens (NFTs).
An den Gewinnspielen kann nur gegen einen geldwerten Einsatz teilgenommen werden, wobei geldwerte Vorteile in Aussicht stehen. Ob die Teilnehmenden einen Gewinn erzielen, hängt von Zufallsziehungen oder ähnlichen Verfahren ab. Aus geldspielrechtlicher Sicht handelt es sich bei den betreffenden Angeboten teilweise um Lotterien und teils um Sportwetten (Right to Final).
Die abschliessende strafrechtliche Beurteilung obliegt den Strafverfolgungsbehörden. Diese können die Gespa bei Bedarf zur Untersuchung beiziehen (Art. 135 Abs. 1 Bundesgesetz über Geldspiele).
In Respektierung der Zuständigkeit der Strafverfolgungsbehörden sehen wir derzeit von weiteren Auskünften ab.
Kontakt:
info@gespa.ch
Tel. +41 31 313 13 03
Original-Content von: Interkantonale Geldspielaufsicht (Gespa), übermittelt durch news aktuell
Originalmeldung: https://www.presseportal.ch/de/pm/100012789/100935990
© 2025 news aktuell-CH