Am 1. August 2025 hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) ein weiteres Schreiben veröffentlicht, das das erst wenige Monate zuvor ergangene BMF-Schreiben vom 2. Januar 2025 (BStBl I S. 92) ändert. Die Anpassungen betreffen erneut den Umwandlungssteuererlass (UmwStE) und konkretisieren bzw. verschärfen die Randnummern 15.35a und Org.03. Ziel der Änderungen ist es, missbräuchliche Gestaltungen ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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