Im zugrunde liegenden Fall wurden gegen einen gewerblich tätigen Kläger in den Jahren 2016 und 2017 mehrere Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung und Vorenthaltens von Arbeitsentgelt (§ 266a StGB) eingeleitet. Das Landgericht stellte das Verfahren im Jahr 2018 gemäß § 153a Abs. 2 StPO gegen eine Geldauflage von 25.000 € ein. Die Zahlung erfolgte an die Staatskasse und sollte laut Hinweis des Gerichts ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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