Wer selbst in erheblichem Maße an einem Kartell beteiligt ist, kann grundsätzlich keinen Schadensersatz verlangen - bei Schlecker versuchte man es trotzdem. Von Arthur P. Vorreiter* Die obligatorische Tasse Kaffee gehört für die meisten zu einem gelungenen Start in den Tag schlicht dazu und bildet zugleich den Basisproviant des etablierten Office Survivals. Je nach Gusto variieren hierbei die Nuancen ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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