Auch wenn Vermieter Mitglied einer Wohnungseigentümergemeinschaft sind, tragen sie die Verantwortung für die Sicherheit der Wege auf ihrem Grundstück. Der BGH macht deutlich: Stürzt ein Mieter auf vereistem Boden, haftet der Vermieter, auch wenn ein Winterdienst beauftragt wurde. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einer aktuellen Entscheidung klargestellt, dass Vermieter, die zugleich Wohnungseigentümer sind, grundsätzlich für Schäden haften, die einem Mieter durch einen Sturz bei Eisglätte auf ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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