Vaduz (ots) -
Die Regierung hat in der Sitzung vom Dienstag, 21. Oktober 2025, zur Umsetzung verschiedener gesellschafts- und finanzmarktrechtlicher Rechtsakte die neue Verordnung über nicht kooperative Länder und Gebiete für Steuerzwecke genehmigt.
Mehrere umsetzungsbedürftige EU-Rechtsakte (wie bspw. die EU-Ertragssteuertransparenzrichtlinie oder die EU-Verbriefungsverordnung) verweisen auf die EU-Liste der nicht kooperativen Länder und Gebiete für Steuerzwecke. Da diese EU-Liste jedoch nicht EWR-relevant und damit für die EWR/EFTA-Staaten nicht rechtsverbindlich ist, enthalten die entsprechenden EWR-Übernahmebeschlüsse Verweise auf jeweils nationale Listen der EWR/EFTA-Staaten. Zur Sicherstellung der entsprechenden EWR-rechtlichen Umsetzung dieser Übernahmebeschlüsse dient in Liechtenstein die neue Verordnung über nicht kooperative Länder und Gebiete für Steuerzwecke. Die nationale Liste Liechtensteins in der neuen Verordnung ist in Einklang mit der EU-Liste und wird regelmässig überprüft und an neue Entwicklungen angepasst.
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Kundmachung in Kraft.
Pressekontakt:
Ministerium für Präsidiales und Finanzen
Eve Beck, Generalsekretärin
T +423 236 7437
Eve.Beck@regierung.li
Original-Content von: Fürstentum Liechtenstein, übermittelt durch news aktuell
Originalmeldung: https://www.presseportal.ch/de/pm/100000148/100936065
Die Regierung hat in der Sitzung vom Dienstag, 21. Oktober 2025, zur Umsetzung verschiedener gesellschafts- und finanzmarktrechtlicher Rechtsakte die neue Verordnung über nicht kooperative Länder und Gebiete für Steuerzwecke genehmigt.
Mehrere umsetzungsbedürftige EU-Rechtsakte (wie bspw. die EU-Ertragssteuertransparenzrichtlinie oder die EU-Verbriefungsverordnung) verweisen auf die EU-Liste der nicht kooperativen Länder und Gebiete für Steuerzwecke. Da diese EU-Liste jedoch nicht EWR-relevant und damit für die EWR/EFTA-Staaten nicht rechtsverbindlich ist, enthalten die entsprechenden EWR-Übernahmebeschlüsse Verweise auf jeweils nationale Listen der EWR/EFTA-Staaten. Zur Sicherstellung der entsprechenden EWR-rechtlichen Umsetzung dieser Übernahmebeschlüsse dient in Liechtenstein die neue Verordnung über nicht kooperative Länder und Gebiete für Steuerzwecke. Die nationale Liste Liechtensteins in der neuen Verordnung ist in Einklang mit der EU-Liste und wird regelmässig überprüft und an neue Entwicklungen angepasst.
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Kundmachung in Kraft.
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