Eigentümer von Ferienwohnungen können Verluste aus der Vermietung steuerlich geltend machen, wenn sie ihre Immobilie ortsüblich häufig vermieten. Der Bundesfinanzhof hat klargestellt, über welchen Zeitraum die Auslastung dafür geprüft werden muss. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit einem Urteil die Grundsätze zur steuerlichen Behandlung der Vermietung von Ferienwohnungen weiter präzisiert. Das Urteil schafft mehr Klarheit für Eigentümerinnen und Eigentümer, die ihre Ferienimmobilien vermieten und ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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