Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat mit Schreiben vom 14. Juli 2025 die "Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff" (GoBD) erneut angepasst. Die Änderungen treten mit Veröffentlichung in Kraft und ersetzen die bisherige Fassung vom 11. März 2024. Den vollständigen Artikel lesen ...
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