Mit Urteil vom 11. Dezember 2024 (Az. XI R 15/21) hat der Bundesfinanzhof (BFH) eine praxisrelevante Entscheidung zur Anwendung der Differenzbesteuerung gemäß § 25a UStG getroffen. Konkret ging es um die Frage, ob ein Gebrauchtwarenhändler auf die Angaben von Verkäufern vertrauen darf - und wer im Streitfall die Feststellungslast für die steuerlichen Voraussetzungen trägt. Den vollständigen Artikel lesen ...
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