Vaduz (ots) - 
Mit dem Beginn der kühleren Jahreszeit nehmen Atemwegsinfektionen deutlich zu. Zu den häufigsten Erregern zählen das Respiratorische Synzytial-Virus (RSV), das Coronavirus (SARS-CoV-2) und Grippeviren. Gegen alle drei Infektionen stehen wirksame Impfungen zur Verfügung.
Empfohlen werden die Impfungen für ältere Menschen, Personen mit chronischen Erkrankungen sowie - im Fall von RSV - für Säuglinge und deren enge Kontaktpersonen. Der ideale Zeitraum für die Impfungen gegen COVID-19 und Grippe ist ab Mitte Oktober bis Mitte Dezember. Bei RSV empfiehlt sich die Impfung bis Mitte November. Die Impfungen werden in Arztpraxen angeboten. Die Kosten für die Impfungen werden von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung übernommen, vorbehaltlich die gesetzlich vorgesehene Kostenbeteiligung.
Bezüglich empfohlener Schutzimpfungen - einschliesslich der RSV-Impfung für bestimmte Risikogruppen - beraten individuell die Hausärztin oder der Hausarzt.
Mehr Informationen finden Sie unter:
https://www.llv.li/de/privatpersonen/gesundheit-vorsorge-und-pflege/krankheiten-und-risiken/infektionskrankheiten
https://www.impfen-schweiz.ch/de
Pressekontakt:
Ministerium für Gesellschaft und Justiz
Michael Winkler, Generalsekretär
T +423 236 60 94
michael.winkler@regierung.li
Original-Content von: Fürstentum Liechtenstein, übermittelt durch news aktuell
Originalmeldung: https://www.presseportal.ch/de/pm/100000148/100936188
Mit dem Beginn der kühleren Jahreszeit nehmen Atemwegsinfektionen deutlich zu. Zu den häufigsten Erregern zählen das Respiratorische Synzytial-Virus (RSV), das Coronavirus (SARS-CoV-2) und Grippeviren. Gegen alle drei Infektionen stehen wirksame Impfungen zur Verfügung.
Empfohlen werden die Impfungen für ältere Menschen, Personen mit chronischen Erkrankungen sowie - im Fall von RSV - für Säuglinge und deren enge Kontaktpersonen. Der ideale Zeitraum für die Impfungen gegen COVID-19 und Grippe ist ab Mitte Oktober bis Mitte Dezember. Bei RSV empfiehlt sich die Impfung bis Mitte November. Die Impfungen werden in Arztpraxen angeboten. Die Kosten für die Impfungen werden von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung übernommen, vorbehaltlich die gesetzlich vorgesehene Kostenbeteiligung.
Bezüglich empfohlener Schutzimpfungen - einschliesslich der RSV-Impfung für bestimmte Risikogruppen - beraten individuell die Hausärztin oder der Hausarzt.
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