Zürich (ots) -
In der fünften Verhandlungsrunde zwischen den Baumeistern und den Gewerkschaften wurden weitere materielle Punkte vertieft behandelt. An der Delegiertenversammlung des Schweizerischen Baumeisterverbandes (SBV) vom 6./7. November werden die soweit verhandelten Themen diskutiert. Unter Berücksichtigung der dortigen Entscheide sollen weitere Gespräche geführt werden. Das Ziel bleibt nach wie vor ein zukunftsfähiger, allgemeinverbindlicher LMV, der per 1. Januar 2026 in Kraft treten kann. Der SBV nimmt die Streikaktionen der Gewerkschaften zur Kenntnis und appelliert an die im LMV festgehaltene Friedenspflicht.
In der 5. Verhandlungsrunde hat die Verhandlungsdelegation des SBV noch einmal betont, dass ein neuer Vertrag mit modernen, praxisnahen Arbeitsbedingungen ein wichtiges Anliegen der SBV-Mitglieder ist. Die Verhandlungsdelegation des SBV hat deshalb die nachfolgenden Punkte des neuen Vertrages besonders hervorgehoben:
Alternatives Arbeitszeitmodell
Die Verhandlungsparteien haben festgehalten, dass es neben dem heutigen Arbeitszeitmodell als weitere Option ein alternatives Arbeitszeitmodell mit einer geglätteten Arbeitszeit von 8.1 Stunden am Tag geben soll. Dabei bleibt die Jahresarbeitszeit bei 2112 Stunden, was einer üblichen 40,5 Stundenwoche entspricht. Der neue Vertrag hält auch ausdrücklich fest, dass die Arbeitszeit zwischen Montag und Freitag, also bei einer Fünftagewoche liegt. Bei anspruchsvollen Witterungsverhältnissen, wie beispielsweise bei Hitzewellen im Sommer, soll auch flexibel an einer beschränkten Zahl von Samstagen zuschlagsfrei gearbeitet werden dürfen, indem die Arbeit frühzeitig eingestellt wird, damit sie so auf die Samstagmorgenstunden verteilt werden kann.
Mehr Freiraum bei der Gestaltung der Arbeitszeit
Durch ein Mehr- und Minderstundenkonto mit klar definierten Ober- und Untergrenzen sowie ein individuelles Langzeitkonto für private Projekte soll mehr Freiraum für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie geschaffen werden. Diese lässt der heutige Vertrag nur sehr beschränkt zu. Die Kombination dieser Konti ist ein vielversprechender Ansatz für die Lösungsfindung.
Höchste Mindestlöhne bleiben bestehen
Das Bauhauptgewerbe bekennt sich zu den bereits heute schon guten Arbeitsbedingungen: Mit rund 5000 Franken die höchsten gewerblichen Mindestlöhne Europas, Rente ab 60 und vielseitige Karrieremöglichkeiten. Die Baumeister wollen weiterhin an diesen festhalten. Die Mindestlöhne sollen künftig automatisch an die Teuerung angepasst werden, jedoch braucht es mehr Freiraum für Effektivlohnerhöhungen zwischen Arbeitnehmenden und Arbeitgebenden, um individuelle Leistungen besser honorieren zu können.
Praxisnahe Lösungen bei der Reisezeit
Der SBV zeigte sich bereits im Vorfeld gesprächsbereit beim Thema Reisezeit, weshalb verschiedene Möglichkeiten am Verhandlungstisch diskutiert wurden. Ein zentrales Anliegen ist dabei, dass für lokal tätige Betriebe eine einfache Lösung ohne übermässigen administrativen Aufwand gefunden wird. Beispielsweise, indem eine pauschale Lösung für Baustellen, welche innerhalb des lokalen Marktgebiet des Betriebes liegen, gefunden wird.
Zusätzliche Verbesserungen für Arbeitnehmer
Den Willen einen Vertragsabschluss zu ermöglichen, untermauerten die Baumeister, indem sie in verschiedenen für die Gewerkschaften wichtigen Themen einen Schritt auf diese zumachen. Kompromissbereit zeigte sich die SBV-Delegation bezüglich der Beförderung von der Lohnklasse C zu B nach einer gewissen Anzahl Jahre, bezüglich Länge der Probezeit, zu Verbesserungen bei Kurzabsenzen, Formulierungen zum Mitwirkungsrecht, der zeitlichen Definition für Sonntagsarbeit, der Einreihung von Lohnzonen im Kanton Bern, den Modalitäten bei der Auszahlung des 13. Monatslohns sowie bei der Unterstellung von Reinigungs- und Kantinenpersonal.
SBV nimmt Streiks zur Kenntnis
Der SBV bedauert die laufenden Protestaktionen der Gewerkschaften, da der aktuelle Vertrag und die absolute Friedenspflicht gebrochen und die Verhandlungen verlangsamt werden. Der SBV setzt weiterhin auf konstruktive Lösungen am Verhandlungstisch und arbeitet auf einen neuen LMV hin, der per Januar 2026 allgemein verbindlich erklärt werden kann.
Pressekontakt:
Jacqueline Theiler, Leiterin Kommunikation
Tel: +41 58 360 76 42, jacqueline.theiler@baumeister.ch
Original-Content von: SBV Schweiz. Baumeisterverband, übermittelt durch news aktuell
Originalmeldung: https://www.presseportal.ch/de/pm/100051907/100936237
In der fünften Verhandlungsrunde zwischen den Baumeistern und den Gewerkschaften wurden weitere materielle Punkte vertieft behandelt. An der Delegiertenversammlung des Schweizerischen Baumeisterverbandes (SBV) vom 6./7. November werden die soweit verhandelten Themen diskutiert. Unter Berücksichtigung der dortigen Entscheide sollen weitere Gespräche geführt werden. Das Ziel bleibt nach wie vor ein zukunftsfähiger, allgemeinverbindlicher LMV, der per 1. Januar 2026 in Kraft treten kann. Der SBV nimmt die Streikaktionen der Gewerkschaften zur Kenntnis und appelliert an die im LMV festgehaltene Friedenspflicht.
In der 5. Verhandlungsrunde hat die Verhandlungsdelegation des SBV noch einmal betont, dass ein neuer Vertrag mit modernen, praxisnahen Arbeitsbedingungen ein wichtiges Anliegen der SBV-Mitglieder ist. Die Verhandlungsdelegation des SBV hat deshalb die nachfolgenden Punkte des neuen Vertrages besonders hervorgehoben:
Alternatives Arbeitszeitmodell
Die Verhandlungsparteien haben festgehalten, dass es neben dem heutigen Arbeitszeitmodell als weitere Option ein alternatives Arbeitszeitmodell mit einer geglätteten Arbeitszeit von 8.1 Stunden am Tag geben soll. Dabei bleibt die Jahresarbeitszeit bei 2112 Stunden, was einer üblichen 40,5 Stundenwoche entspricht. Der neue Vertrag hält auch ausdrücklich fest, dass die Arbeitszeit zwischen Montag und Freitag, also bei einer Fünftagewoche liegt. Bei anspruchsvollen Witterungsverhältnissen, wie beispielsweise bei Hitzewellen im Sommer, soll auch flexibel an einer beschränkten Zahl von Samstagen zuschlagsfrei gearbeitet werden dürfen, indem die Arbeit frühzeitig eingestellt wird, damit sie so auf die Samstagmorgenstunden verteilt werden kann.
Mehr Freiraum bei der Gestaltung der Arbeitszeit
Durch ein Mehr- und Minderstundenkonto mit klar definierten Ober- und Untergrenzen sowie ein individuelles Langzeitkonto für private Projekte soll mehr Freiraum für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie geschaffen werden. Diese lässt der heutige Vertrag nur sehr beschränkt zu. Die Kombination dieser Konti ist ein vielversprechender Ansatz für die Lösungsfindung.
Höchste Mindestlöhne bleiben bestehen
Das Bauhauptgewerbe bekennt sich zu den bereits heute schon guten Arbeitsbedingungen: Mit rund 5000 Franken die höchsten gewerblichen Mindestlöhne Europas, Rente ab 60 und vielseitige Karrieremöglichkeiten. Die Baumeister wollen weiterhin an diesen festhalten. Die Mindestlöhne sollen künftig automatisch an die Teuerung angepasst werden, jedoch braucht es mehr Freiraum für Effektivlohnerhöhungen zwischen Arbeitnehmenden und Arbeitgebenden, um individuelle Leistungen besser honorieren zu können.
Praxisnahe Lösungen bei der Reisezeit
Der SBV zeigte sich bereits im Vorfeld gesprächsbereit beim Thema Reisezeit, weshalb verschiedene Möglichkeiten am Verhandlungstisch diskutiert wurden. Ein zentrales Anliegen ist dabei, dass für lokal tätige Betriebe eine einfache Lösung ohne übermässigen administrativen Aufwand gefunden wird. Beispielsweise, indem eine pauschale Lösung für Baustellen, welche innerhalb des lokalen Marktgebiet des Betriebes liegen, gefunden wird.
Zusätzliche Verbesserungen für Arbeitnehmer
Den Willen einen Vertragsabschluss zu ermöglichen, untermauerten die Baumeister, indem sie in verschiedenen für die Gewerkschaften wichtigen Themen einen Schritt auf diese zumachen. Kompromissbereit zeigte sich die SBV-Delegation bezüglich der Beförderung von der Lohnklasse C zu B nach einer gewissen Anzahl Jahre, bezüglich Länge der Probezeit, zu Verbesserungen bei Kurzabsenzen, Formulierungen zum Mitwirkungsrecht, der zeitlichen Definition für Sonntagsarbeit, der Einreihung von Lohnzonen im Kanton Bern, den Modalitäten bei der Auszahlung des 13. Monatslohns sowie bei der Unterstellung von Reinigungs- und Kantinenpersonal.
SBV nimmt Streiks zur Kenntnis
Der SBV bedauert die laufenden Protestaktionen der Gewerkschaften, da der aktuelle Vertrag und die absolute Friedenspflicht gebrochen und die Verhandlungen verlangsamt werden. Der SBV setzt weiterhin auf konstruktive Lösungen am Verhandlungstisch und arbeitet auf einen neuen LMV hin, der per Januar 2026 allgemein verbindlich erklärt werden kann.
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