Vaduz (ots) -
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom Dienstag, 28. Oktober 2025 die Abänderung der Verordnung zum Gesetz über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (ELV) beschlossen.
Der Anpassungsbedarf der ELV ergibt sich aufgrund der Erhöhung bei der Pauschale für die Krankenversicherungsprämie (OKP) im kommenden Jahr. Da sich aufgrund des Prämienanstiegs im Jahr 2026 der Betrag erhöht, den Ergänzungsleistungsbezüger und Ergänzungsleistungsbezügerinnen selbst tragen müssen, wird die Pauschale in Art. 20 ELV entsprechend angepasst. So wird die Pauschale für Erwachsene um 90 Franken und für Jugendliche um 45 Franken erhöht.
Pressekontakt:
Ministerium für Gesellschaft und Justiz
Michael Winkler
Generalsekretär
T +423 236 60 94
michael.winkler@regierung.li
Original-Content von: Fürstentum Liechtenstein, übermittelt durch news aktuell
Originalmeldung: https://www.presseportal.ch/de/pm/100000148/100936263
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Der Anpassungsbedarf der ELV ergibt sich aufgrund der Erhöhung bei der Pauschale für die Krankenversicherungsprämie (OKP) im kommenden Jahr. Da sich aufgrund des Prämienanstiegs im Jahr 2026 der Betrag erhöht, den Ergänzungsleistungsbezüger und Ergänzungsleistungsbezügerinnen selbst tragen müssen, wird die Pauschale in Art. 20 ELV entsprechend angepasst. So wird die Pauschale für Erwachsene um 90 Franken und für Jugendliche um 45 Franken erhöht.
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