Ein umgestürztes Baustellenschild verursacht rund 3.500 Euro Schaden an einem Firmenwagen. Das Amtsgericht München hält den Aufsteller für haftbar: Verkehrssicherungspflicht, unzureichende Standsicherheit und fehlende Kontrolle führten zum vollen Schadensersatz. Das Amtsgericht (AG) München hat entschieden, dass ein Baulogistikdienstleister für Schäden haftet, die durch ein umgestürztes Baustellenschild verursacht wurden.Ein Mitarbeiter der Klägerin, eine Münchner Firma, hatte sein Firmenfahrzeug ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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