Das Bundeskartellamt hat dem Verband der Automobilindustrie (VDA) mitgeteilt, dass es nicht beabsichtigt, die von ihm geplante Einrichtung einer Informationsbörse für Restbestände an Halbleitern kartellbehördlich aufzugreifen.
Die geplante Informationsbörse ist vor dem Hintergrund der sich abzeichnenden Knappheit bei Halbleitern des Unternehmens Nexperia, die in vielen Fahrzeugkomponenten zum Einsatz kommen, zu sehen. Damit soll den Unternehmen der europäischen Automobilindustrie ein Instrument zur Verfügung stehen, mit dem Restbestände an Halbleitern angeboten und nachgefragt werden können.
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts: "Die geplante Informationsbörse kann dazu beitragen, die Warenverteilung in der sich abzeichnenden Knappheitssituation zu verbessern und Produktionseinschränkungen so weit wie möglich hinauszuschieben. Dies käme am Ende nicht nur der Industrie, sondern auch den Endverbrauchenden zugute. Aufgrund der konkreten Ausgestaltung des Projekts haben wir keine durchgreifenden kartellrechtlichen Bedenken, so dass wir dem VDA rasch die erbetene Indikation geben konnten."
Zwar stehen die teilnehmenden Unternehmen als Automobilzulieferer oder -hersteller bei der Beschaffung von Halbleitern in Konkurrenz zueinander, doch sind eine Reihe von Vorkehrungen getroffen worden, die wettbewerbsschädlichen Effekten entgegenwirken. So werden die Angebote anonym und ohne Preisvorstellung eingestellt, Interessenbekundungen dem Anbieter bilateral weitergeleitet und die Verhandlungen zwischen Anbieter und Interessent außerhalb der Informationsbörse geführt. Der Betrieb soll durch eine neutrale Stelle durchgeführt und auf maximal sechs Monate begrenzt werden.
Die geplante Informationsbörse ist vor dem Hintergrund der sich abzeichnenden Knappheit bei Halbleitern des Unternehmens Nexperia, die in vielen Fahrzeugkomponenten zum Einsatz kommen, zu sehen. Damit soll den Unternehmen der europäischen Automobilindustrie ein Instrument zur Verfügung stehen, mit dem Restbestände an Halbleitern angeboten und nachgefragt werden können.
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts: "Die geplante Informationsbörse kann dazu beitragen, die Warenverteilung in der sich abzeichnenden Knappheitssituation zu verbessern und Produktionseinschränkungen so weit wie möglich hinauszuschieben. Dies käme am Ende nicht nur der Industrie, sondern auch den Endverbrauchenden zugute. Aufgrund der konkreten Ausgestaltung des Projekts haben wir keine durchgreifenden kartellrechtlichen Bedenken, so dass wir dem VDA rasch die erbetene Indikation geben konnten."
Zwar stehen die teilnehmenden Unternehmen als Automobilzulieferer oder -hersteller bei der Beschaffung von Halbleitern in Konkurrenz zueinander, doch sind eine Reihe von Vorkehrungen getroffen worden, die wettbewerbsschädlichen Effekten entgegenwirken. So werden die Angebote anonym und ohne Preisvorstellung eingestellt, Interessenbekundungen dem Anbieter bilateral weitergeleitet und die Verhandlungen zwischen Anbieter und Interessent außerhalb der Informationsbörse geführt. Der Betrieb soll durch eine neutrale Stelle durchgeführt und auf maximal sechs Monate begrenzt werden.
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