| Emittent / Herausgeber: SCHIRP & PARTNER Rechtsanwälte mbB
 / Schlagwort(e): Rechtssache/Research Update
 Juicy Fields-Skandal - ein riesiger Geldwäschefall. Was macht die Europäische Bankenaufsicht? Die Geschädigten organisieren sich 
 Der "Juicy Fields"-Skandal ist der größte Cannabis-Betrug aller Zeiten. Über 186.000 Anleger haben 645 Mio. EURO in Cannabis-Pflanzen investiert (für den medizinischen Einsatz). Am Ende stellt sich heraus, dass die Pflanzen nicht existierten und das Geld verloren war. Die Täter sind teils in Haft, teils auf der Flucht. Im Zentrum der juristischen Aufarbeitung steht die zypriotische Firma iSX Financial EU Plc. Die iSX war der Zahlungsdienstleister, über den die "Juicy Fields"-Täter das Anlegergeld eingesammelt und aus der EU herausgeschafft haben. iSX hat alle erforderlichen Zulassungen nach EU-Recht und unterliegt der Aufsicht durch EU-Institutionen. Es gibt ausreichend Verdachtsmomente, um iSX wegen einer Beteiligung am Anlagebetrug, mindestens aber wegen Geldwäsche zur Rechenschaft zu ziehen. Denn iSX muss nach EU-Recht alle Vorschriften zur Geldwäsche-Prävention einhalten und trägt dafür die Beweislast. Wenn sich Verstöße nachweisen lassen, haftet iSX auf Schadensersatz. Erste Gerichtsverfahren laufen bereits. Die Geschädigten rufen auch die European Banking Authority (EBA) zum Handeln auf. Die EBA führt nach EU-Recht die Oberaufsicht über alle Zahlungsdienstleister, auch die iSX. Bereits im Juli haben Geschädigte die EBA informiert und zum Einschreiten aufgefordert. Mehrfach wurde die EBA seither angemahnt. Bis heute ist dennoch nichts geschehen. Dies werden die Geschädigten nicht auf sich beruhen lassen. Wie kann es sein, dass die EBA den größten Geldwäschefall der europäischen Geschichte nicht aktiv bearbeitet? Die Geschädigten rufen das Europäische Parlament und die Kommission zum Einschreiten auf. Geschädigte können sich registrieren auf der Plattform www.juicyfieldsclaims.com. Videokonferenzen zur Information finden statt am 04.11.2025 (deutsche Sprache) und am 06.11.2025 (englische Sprache). Für nähere Informationen stehen zur Verfügung: Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Schirp und Sebastian Kowalczyk, LL.M. Kantstraße 149, D - 10623 Berlin, Tel. 0049-30-32761734 und 0049-179-5320213 mail: schirp@schirp.com oder kowalczyk@schirp.com, URL: www.schirp.com 
 
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