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Seyit Binbir
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Rechte bei Flugausfall: Wie Passagiere bares Geld zurückholen können

Wie ärgerlich, wenn der Flug plötzlich ausfällt. Dann ist es möglich, dass Anschlüsse verpasst werden, Urlaubstage verloren gehen und Stress entsteht. Die Frage ist: Wer kommt für den Schaden auf? Die Airline.

So zumindest steht es in den Fluggastrechten, über die wir in diesem Artikel aufklären werden. Doch nur wenige Menschen wissen, wie sie diesen durchsetzen können, oder lassen sich von komplizierten Formularen abschrecken.

Wenn der Flug gar nicht erst startet

Flugausfälle sind keine Seltenheit:

- Technische Probleme
- Streiks
- schlechte Wetterbedingungen
- Personalmangel

Dies sind die Gründe, die jährlich aufgeführt werden, wenn es um gestrichene Flugverbindungen geht. Tatsächlich regelt jedoch die EU-Fluggastrechteverordnung (EG Nr. 261/2004) eindeutig, wann Reisende Anspruch auf Rückerstattung oder Entschädigung haben.

Wird Ihr Flug kurzfristig gestrichen, können Sie wählen: Erstattung des Ticketpreises oder eine alternative Beförderung zum Zielort - also Umbuchung auf einen anderen Flug. Darüber hinaus steht Ihnen in vielen Fällen zusätzlich eine pauschale Entschädigung zu.

Dabei hängt der Betrag von der Strecke ab, die Sie geplant haben zu fliegen.

- Bis 1.500 km: 250 Euro
- Bis 3.500 km: 400 Euro
- Über 3.500 km: 600 Euro

Diese Beträge gelten unabhängig vom Ticketpreis und können selbst bei günstigen Flügen übersteigen, was Sie ursprünglich bezahlt haben.

Wann Airlines keine Entschädigung zahlen müssen

Selbstverständlich steht das Recht nicht immer nur den Gästen zu, sondern auch den Airlines. Vor allem dann, wenn es sich beim Problem um "außergewöhnliche Umstände" handelt.

Dazu zählen:

- Massives Unwetter
- Sicherheitsrisiken
- Politische Unruhen
- Sabotage oder Terrorgefahr

Entgegen dessen werden technische Defekte, oder Personalmangel zwar oft geäußert, sind aber Teil des normalen Betriebsrisikos. Somit steht in diesem Falle das Recht auf Ihrer Seite!

Ihre Rechte bei kurzfristiger Stornierung

Wenn der Flug noch vor Abflug storniert wird, dann haben Sie bereits Anspruch auf Bares. Entscheidend ist, ob Ihnen die Airline eine zumutbare Ersatzbeförderung angeboten hat.

Ein Beispiel:

Wenn Sie zwei Wochen vor Abflug informiert werden und der Ersatzflug maximal zwei Stunden früher oder vier Stunden später startet, entfällt die Entschädigung. Wird der Flug dagegen erst am Abflugtag gestrichen, haben Sie fast immer Anspruch auf Geld.

Wichtig ist auch, dass eine Airline ihre Pflichten einhält. Sollte es zu Verzögerungen kommen, so sind Airlines verpflichtet:

- Mahlzeiten und Getränke bereitzustellen (meist in Form von Coupons)
- Zwei kostenlose Telefonate oder E-Mails möglich zu machen
- Hotelübernachtung, falls ein Ersatzflug erst am Folgetag möglich ist

So holen Sie Ihr Geld zurück

So, Sie wissen also, dass Sie Recht haben und wollen Ihren Anspruch einfordern. Das klingt jetzt zwar theoretisch einfach, ist in der Praxis aber sehr mühsam und ein Hin und Her mit den Airlines. Viele Airlines kümmern sich darum komplexe Systeme bereitzustellen, damit der Prozess so mühsam ist, dass man es im Anschluss einfach aufgibt.

Hier kommen spezialisierte Anbieter wie MyFlyRight ins Spiel. Über den Service können Sie Ihre Ansprüche auf Entschädigung Flugausfall bequem prüfen und durchsetzen lassen. Das Unternehmen übernimmt die komplette Kommunikation mit der Airline und geht bei Bedarf auch rechtlich gegen sie vor.

Für Reisende bedeutet das: kein Papierkram, kein Risiko. MyFlyRight arbeitet auf Erfolgsbasis: Nur wenn Sie Geld erhalten, fällt eine Servicegebühr an.

Wie Sie Ihren Anspruch belegen

Um eine Entschädigung geltend zu machen, benötigen Sie einige grundlegende Informationen:

- Buchungsbestätigung oder Ticketnummer
- Flugnummer und Abflugdatum
- Schriftliche Bestätigung der Airline über den Ausfall (z.B. E-Mail)
- Fotos oder Screenshots als Nachweis

Je mehr Dokumente Sie sichern, desto besser. Selbst Bordkarten oder Zahlungsbelege können helfen, den Anspruch zu belegen.

Fristen nicht verpassen

In Deutschland haben Sie drei Jahre Zeit, um Ihren Anspruch geltend zu machen. Die Frist beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der Flug stattfinden sollte.

Beispiel: Ihr Flug fiel im Mai 2024 aus, dann können Sie Ihre Entschädigung bis zum 31. Dezember 2027 einfordern.

Trotz dieser großzügigen Frist ist es ratsam, früh zu handeln. Je aktueller die Unterlagen und Zeugenaussagen, desto einfacher ist der Nachweis. In den letzten Jahren haben mehrere Urteile die Position der Passagiere gestärkt. Gerichte stellten klar, dass Airlines die Beweislast tragen, wenn sie sich auf außergewöhnliche Umstände berufen. Können sie diese nicht belegen, müssen sie zahlen.

Auch das Vorgehen spezialisierter Fluggastrechte-Portale hat dazu geführt, dass Airlines seltener pauschal ablehnen. Der Druck durch automatisierte Verfahren und Sammelklagen zeigt Wirkung.

Fazit

Ein Flugausfall ist ärgerlich, aber kein Grund, auf Geld zu verzichten. Die EU-Fluggastrechte geben Passagieren klare Ansprüche auf Rückerstattung und Entschädigung.

Wer seine Rechte kennt, kann bares Geld zurückholen - oft mehrere Hundert Euro pro Person. Ob Sie sich selbst kümmern oder Unterstützung durch einen Dienstleister wie MyFlyRight in Anspruch nehmen, hängt von Zeit und Nerven ab.

Klar ist: Passagiere haben Rechte, Airlines Pflichten. Und wer sie konsequent nutzt, fliegt beim nächsten Mal mit einem ruhigeren Gefühl.

Enthaltene Werte: DE0009653386

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