Zürich (ots) - 
Die vorberatende Kommission des Ständerats will auf den Vorschlag des Bundesrates, wonach alle Hauseigentümer im Falle eines schweren Erdbebens zu einer Einmalprämie verpflichtet werden sollen, nicht eintreten. Der HEV Schweiz begrüsst diesen Entscheid. Für eine staatlich verordnete Zwangshaftung für Immobilieneigentümer besteht keine Notwendigkeit.
Immer wieder gelangte das Thema einer obligatorischen nationalen Erdbebenversicherung von Neuem auf das politische Parkett und wurde - gestützt auf vertiefte Abklärungen und Arbeitsgruppen der Versicherungen und Betroffenen - verworfen. Auch der Bundesrat war dagegen. In Umsetzung der Motion "Schweizerische Erdbebenversicherung mittels Systems der Eventualverpflichtung" musste er nun allerdings einen Vorschlag im Rahmen eines Bundesbeschlusses ausarbeiten. Dieser sieht eine Änderung der Bundesverfassung vor: Im Falle eines schweren Erdbebens müssten alle Hauseigentümer der Schweiz eine Einmalprämie leisten. Diese soll maximal 0.7% des Gebäudeversicherungswerts betragen bei einem zusätzlichen Selbstbehalt von 0.5% der Gebäudeversicherungssumme, mindestens aber CHF 25'000. Diese sogenannte "Eventualverpflichtung" soll im Grundbuch dinglich abgesichert werden.
Die vorberatende Kommission des Ständerates (UREK-S) hat beschlossen, auf den Bundesbeschlusses nicht einzutreten. Der HEV Schweiz begrüsst diesen folgerichtigen Entscheid. Bereits für ein Obligatorium bei einem Erdbeben fehlt es am klaren Rückhalt bei den betroffenen Grundeigentümern und den Kantonen. Die Regelung der Gebäudeversicherung liegt in der Kompetenz der Kantone. Wenn überhaupt ein Bedarf für eine nationale Lösung bei starken Erdbeben besteht, was der HEV Schweiz stark bezweifelt, ist es klar Sache der Kantone, eine Lösung zu präsentieren. Sie müssen ihre Verantwortung wahrnehmen. An der bestehenden Kompetenzverteilung zugunsten der Kantone muss festgehalten werden. Auf dem schweizerischen Versicherungsmarkt bestehen zudem bereits heute verschiedene Versicherungsprodukte zur Absicherung des Erdbebenrisikos. Wer sich versichern möchte, kann dies bereits heute freiwillig tun.
Mit dem Bundesbeschluss soll eine staatlich verordnete Solidarhaftung für alle Eigentümer eingeführt werden: eine spezielle Haftung für eine einzelne spezifische Zielgruppe. Dazu kann nur eines festgehalten werden: "Wehret den Anfängen". Die Hauptgefahr der Vorlage besteht in ihrer richtungsweisenden Wirkung pro futuro. Wird eine solche Speziallösung für ein einzelnes Risiko einer spezifischen Zielgruppe einmal zugelassen, droht dies inskünftig auch für weitere Risiken und Risikogruppen erwogen zu werden.
Es braucht gesamtschweizerisch keine Zwangslösung; erst recht nicht eine präventive Spezialbehandlung der Naturgefahr Erdbeben durch Statuierung einer staatlich verordneten Solidarhaftung für Eigentümer.
Der HEV Schweiz begrüsst, dass die Mehrheit der UREK-S die zahlreichen kritischen Punkte dieser Vorlage erkannt hat und wird sich dafür einsetzen, dass der Ständerat ebenfalls nicht auf den Bundesbeschluss eintreten wird.
Pressekontakt:
HEV Schweiz
Markus Meier, Direktor HEV Schweiz
Tel.: +41/44/254'90'20
Mobile: +41/79/602'42'47
E-Mail: info@hev-schweiz.ch
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Originalmeldung: https://www.presseportal.ch/de/pm/100000982/100936305
Die vorberatende Kommission des Ständerats will auf den Vorschlag des Bundesrates, wonach alle Hauseigentümer im Falle eines schweren Erdbebens zu einer Einmalprämie verpflichtet werden sollen, nicht eintreten. Der HEV Schweiz begrüsst diesen Entscheid. Für eine staatlich verordnete Zwangshaftung für Immobilieneigentümer besteht keine Notwendigkeit.
Immer wieder gelangte das Thema einer obligatorischen nationalen Erdbebenversicherung von Neuem auf das politische Parkett und wurde - gestützt auf vertiefte Abklärungen und Arbeitsgruppen der Versicherungen und Betroffenen - verworfen. Auch der Bundesrat war dagegen. In Umsetzung der Motion "Schweizerische Erdbebenversicherung mittels Systems der Eventualverpflichtung" musste er nun allerdings einen Vorschlag im Rahmen eines Bundesbeschlusses ausarbeiten. Dieser sieht eine Änderung der Bundesverfassung vor: Im Falle eines schweren Erdbebens müssten alle Hauseigentümer der Schweiz eine Einmalprämie leisten. Diese soll maximal 0.7% des Gebäudeversicherungswerts betragen bei einem zusätzlichen Selbstbehalt von 0.5% der Gebäudeversicherungssumme, mindestens aber CHF 25'000. Diese sogenannte "Eventualverpflichtung" soll im Grundbuch dinglich abgesichert werden.
Die vorberatende Kommission des Ständerates (UREK-S) hat beschlossen, auf den Bundesbeschlusses nicht einzutreten. Der HEV Schweiz begrüsst diesen folgerichtigen Entscheid. Bereits für ein Obligatorium bei einem Erdbeben fehlt es am klaren Rückhalt bei den betroffenen Grundeigentümern und den Kantonen. Die Regelung der Gebäudeversicherung liegt in der Kompetenz der Kantone. Wenn überhaupt ein Bedarf für eine nationale Lösung bei starken Erdbeben besteht, was der HEV Schweiz stark bezweifelt, ist es klar Sache der Kantone, eine Lösung zu präsentieren. Sie müssen ihre Verantwortung wahrnehmen. An der bestehenden Kompetenzverteilung zugunsten der Kantone muss festgehalten werden. Auf dem schweizerischen Versicherungsmarkt bestehen zudem bereits heute verschiedene Versicherungsprodukte zur Absicherung des Erdbebenrisikos. Wer sich versichern möchte, kann dies bereits heute freiwillig tun.
Mit dem Bundesbeschluss soll eine staatlich verordnete Solidarhaftung für alle Eigentümer eingeführt werden: eine spezielle Haftung für eine einzelne spezifische Zielgruppe. Dazu kann nur eines festgehalten werden: "Wehret den Anfängen". Die Hauptgefahr der Vorlage besteht in ihrer richtungsweisenden Wirkung pro futuro. Wird eine solche Speziallösung für ein einzelnes Risiko einer spezifischen Zielgruppe einmal zugelassen, droht dies inskünftig auch für weitere Risiken und Risikogruppen erwogen zu werden.
Es braucht gesamtschweizerisch keine Zwangslösung; erst recht nicht eine präventive Spezialbehandlung der Naturgefahr Erdbeben durch Statuierung einer staatlich verordneten Solidarhaftung für Eigentümer.
Der HEV Schweiz begrüsst, dass die Mehrheit der UREK-S die zahlreichen kritischen Punkte dieser Vorlage erkannt hat und wird sich dafür einsetzen, dass der Ständerat ebenfalls nicht auf den Bundesbeschluss eintreten wird.
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