Gleiche Arbeit, gleiches Geld? Das Bundesarbeitsgericht stärkt Arbeitnehmerinnen: Wer nachweisen kann, dass ein Kollege für gleiche Arbeit mehr verdient, muss nicht erst eine "überwiegende Wahrscheinlichkeit" für Benachteiligung belegen. Der Arbeitgeber trägt die Beweislast. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat mit Urteil vom 23.10.2025 die Rechte von Arbeitnehmerinnen im Streit um gleiche Bezahlung gestärkt. Nach Auffassung des höchsten Arbeitsgerichts dürfen Klägerinnen bei Entgeltgleichheitsklagen ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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