Immer wieder kommt es zwischen Immobilienmaklern und ihren privaten Kunden zum Streit um die Maklerprovision. Dabei stellen sich Gesetzgebung und Gerichte zumeist auf die Seite der Verbraucher und setzen den Maklern klare Regeln. So existiert bereits seit längerem ein Widerrufsrecht für private Kunden. Seit dem Jahr 2020 kommt dazu auch die Vorschrift, dass die Beauftragung eines Immobilienmaklers in Textform zu erfolgen hat, damit der Vertrag wirksam ist (§656a BGB). Dies gilt unabhängig davon, ...Den vollständigen Artikel lesen ...
© 2025 Roland Klaus