Die BaFin hat am 27.10.2025 bekanntgegeben, dass sie beabsichtigt die Meldeschwelle für Eigengeschäfte von Führungskräften (Directors' Dealings) von derzeit 20 TEUR durch den Erlass einer Allgemeinverfügung auf 50 TEUR anzuheben. Law Corner von Dr. Lutz Pospiech, Rechtsanwalt und Partner, und Lena Feldle, Rechtsanwältin und Senior Associate, GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB, München >> aus ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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