In Wohnungseigentümergemeinschaften betrifft Einbruchschutz immer das Gemeinschaftseigentum. Wer Fenster oder Türen nachrüsten oder Kameras installieren will, braucht erst den Segen der Eigentümergemeinschaft. Dabei gibt es einen Rechtsanspruch auf Einbruchschutz. Bauliche Maßnahmen zum Einbruchschutz betreffen in Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) stets das Gemeinschaftseigentum. Einzelne Eigentümer dürfen daher nicht eigenmächtig handeln, sondern benötigen einen Gestattungsbeschluss der WEG. ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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